Die deutsche Unternehmensmitbestimmung ist weltweit ein einmaliges Instrument, welches durch Wahl und Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat die Mitbestimmung durch Mitarbeiter ermöglicht. Als Arbeitnehmervertreter hat jedes Mitglied verschiedene Funktionen neben der Aufsichtsratstätigkeit zu erfüllen. So sind einige leitende Angestellte oder Gewerkschaftsvertreter. Insbesondere im „Fall Bsirske“ wird der Rollenkonflikt von Gewerkschaftsvertretern in Aufsichtsräten deutlich.