Die Vergütung von Vorständen in börsennotierten Gesellschaften und das Vergütungssystem, wird nicht erst seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 analysiert und kritisiert, nein, es handelt sich um eine Problematik, welche seit Jahren Unzufriedenheit in der Gesellschaft auslöst. Im Jahr 2009 reagierte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf den anhaltenden öffentlichen Diskurs und verankerte eine gesetzliche Regelung im deutschen Aktiengesetz (AktG). Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer verbindlichen „Say on Pay“ Regelung auf europäischer Ebene und mit der Frage, ob diese Regelung für Deutschland systemwidrig sein könnte und daher nicht empfehlenswert ist.
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Das Land der begrenzten Möglichkeiten – Corporate Governance in den USA seit dem Sarbanes-Oxley Act
Die United States of America stehen seit ihrer Gründung für wirtschaftliche Liberalität . Mit der Einführung des Sarbanes-Oxley Act wurden jedoch bis dato einzigartige gesetzliche Regelungen zur Corporate Governance eingeführt. Sind diese Regelungen tatsächlich weitreichender als die Gesetze hierzulande?
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Die Neuregelung des Börsenrückzugs
Nach Zustimmung des Bundesrates wurde am 06.11.2015 das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie zum verstärkten Anlegerschutz und zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen im Kapitalmarktrecht verabschiedet.
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Aktienrechtsnovelle 2014- die Dritte
„Punktuelle Weiterentwicklung“. Mit diesem Ziel reichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes beim Bundestag ein. Innerhalb der letzten zehn Jahre wäre es die dritte Novellierung des Aktienrechts.
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BGH spricht Lehman Anlegern Schadensersatz zu
Die Lehman-Pleite im Jahr 2008 brachte viele Geldanleger um ihr Vermögen. Auf Grund der Insolvenz einer der größten Banken in der Finanzbranche verloren zahlreiche Personen ihr Erspartes. Die zuvor erworbenen Lehman Zertifikate waren wertlos. Nun sprach der BGH zwei Geschädigten in Deutschland Schadensersatz zu, weil die beratende Bank den Anlegern wichtige Informationen zu Sonderkündigungsrechten vorenthielt.