Mit dem Beschluss des BGH vom 15. Mai 2012 ist die Interessentheorie im Insolvenzstrafrecht in ein neues Licht gerückt. Bisher diente die Interessentheorie zur Differenzierung zwischen Untreue und Bankrott. Mit dem Urteil vom 15. Mai 2012 wird die Strafbarkeit eines Geschäftsführers wegen Bankrotts nicht unwesentlich erweitert.
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Gesellschafterdarlehen bleiben bei Abtretung nachrangig
Gewährt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Darlehen, so tritt der Anspruch auf Rückzahlung desselben nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Rang hinter den normalen Insolvenzgläubigern zurück. Ist im letzten Jahr vor der Insolvenzeröffnung eine Rückzahlung erfolgt, so ist diese nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar mit der Folge, dass die erhaltene Leistung zurückzugewähren ist. Dieser Rechtsfolge hat sich ein Gesellschafter dadurch zu entziehen versucht, dass er den Anspruch auf Rückzahlung an einen Dritten abgetreten hat. In der Tat haftet der dann nach Auffassung des OLG Stuttgart vom Februar 2012 nicht mehr für die Rückzahlung, wenn der Zessionar eine Zahlung erhalten hat. Dieser allerdings muss die Leistung zurückgewähren.
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Gesellschafter haften für Unterbilanz bei unterbliebener Offenlegung der Neugründung einer GmbH
Die Haftung von Gesellschaftern bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer Gesellschaft hängt davon ab, ob im Zeitpunkt, zu dem die wirtschaftliche Neugründung nach außen in Erscheinung tritt, eine Deckungslücke zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und ihrem satzungsmäßigen Stammkapital bestanden hat.
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Insolvenzverwalter kündigt Schleckerfrauen unwirksam!
Die betriebsbedingten Kündigungen der Schlecker-Mitarbeiterinnen durch den Insolvenzverwalter sind unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Stuttgart am 24.7.2012 entschieden.
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Weniger Arbeit für Zwegat!
Mit einer Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens soll es Schuldnern künftig möglich sein, sich bereits nach drei statt sechs Jahren von ihren Schulden zu befreien.