Nach jahrelangen Diskussionen über das Mitbestimmungsgesetz schafft der EuGH nun Klarheit. Im Einklang mit unserem Blogeintrag „Unternehmerische Mitbestimmung – diskriminierend?“ erklärt der EuGH im Juli diesen Jahres das Mitbestimmungsgesetz für unionsrechtskonform. Nicht nur Unternehmen atmen nach dieser Entscheidung auf.
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Ist die Einziehung eines Geschäftsanteils vor Zahlung der Abfindung wirksam?
BGH v. 24.01.2012 – II ZR 109/11
Der englische Philosoph und Staatstheoretiker Thomas Hobbes (1588-1679) sagte einmal, „So liegen also in der menschlichen Natur drei hauptsächliche Konfliktursachen: Erstens Konkurrenz, zweitens Misstrauen, drittens Ruhmsucht“.
Bei Geschäftspartnern reicht nicht selten ein von Hobbes genannter Grund aus, um die Zusammenarbeit zu beenden und fortan getrennte Wege zu gehen. Allerdings ist der Prozess des Ausscheidens eines Partners zumeist ein zeit- sowie kraftraubender Akt, vor allem dann, wenn Geld eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Die Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem vom BGH entschiedenen Sachverhalt stellen, sind, wann ein gefasster Einziehungsbeschluss bei Notwendigkeit der Zahlung eines Abfindungsentgeltes wirksam ist und wer dem Ausscheidenden, wenn die Abfindung nicht aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, haftet?
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CSR-Richtlinie – Wahrer Nachhaltigkeitsfortschritt oder bloßer Papiermüll?
Die am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete CSR-Richtlinie (2014/95/EU) geht über die bisherige Berichterstattung für Unternehmen nach dem HGB hinaus. Sie soll einen Nachhaltigkeitsfortschritt bedeuten, da sie an dem Dogma rüttelt, Unternehmen nur nach ihren bloßen Finanzdaten zu bewerten. Vielmehr sollen die Unternehmen Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft übernehmen und darüber berichten. Allerdings enthält die Richtlinie einen so erheblichen Spielraum, dass die Berichterstattung zur Produktion bloßen Papiermülls führen könnte.