In dem Urteil vom 27. 10. 2008 mit dem Aktenzeichen II ZR 158/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland als rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln ist. Dies ändert die persönliche Haftung der Gesellschafter grundlegend.
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Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Revisionsurteil vom 29.01.2001 – II ZR 331/00 entschieden, dass die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) rechtsfähig ist, solange sie durch die Teilnahme am Rechtsverkehr nach außen eigene Rechte und Pflichten begründet. Des Weiteren ist die GbR gleichermaßen aktiv und passiv parteifähig, was heißt, dass die GbR sowohl klagen als auch verklagt werden kann.
Die Gamma-Entscheidung des BGH
In der sog. „Gamma-Entscheidung“ hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.04.2008 – II ZR 264/06 die Rechtsfigur der Existenzvernichtungshaftung erstmals eingegrenzt. Die Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs hat der BGH zuvor im sog. „Trihotel-Urteil“ vom 16.07.2007 – II ZR 3/04 in grundlegender Neukonzeption eines Aspekts der Gesellschafterhaftung entwickelt.
Richtlinienentwurf zur Frauenquote und seine Auswirkungen auf das deutsche Gesetz zu Frauenquoten im Aufsichtsrat
Am 14. November 2012 hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf zur Geschlechterbalance, auch bekannt als „Frauenquote“, veröffentlicht. In der Richtlinie sollten EU- Mitgliedstaaten verpflichtet werden spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der geplanten Richtlinie eine gesetzliche Quotenregelung einzuführen, sodass bis zum 1. Januar 2020 eine Erhöhung des Frauenanteils um 40% in den Leitungsorganen der börsennotierten Unternehmen erreicht werden sollte. Die Richtlinie wurde allerdings von den Mitgliedstaaten der EU abgelehnt. Am 1. Januar 2016 ist daraufhin das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ in Deutschland in Kraft getreten. Der folgende Beitrag soll klären, weshalb der Richtlinienentwurf nicht verabschiedet wurde und damit zu einer nationalen Regelung geführt hat, deren Inhalt dabei näher erläutert werden soll.
Der Umzug von Gesellschaften innerhalb der EU anhand der Entscheidungen Daily Mail (EuGH, 27.09.1988) und Centros (EuGH, 09.03.1999 – C 212/97)
Theoretisch schützt die Niederlassungsfreiheit den Zuzug von Gesellschaften innerhalb der EU. Faktisch zuziehen kann jedoch nur, wer es zunächst schafft, aus dem Gründungsstaat wegzuziehen. Der Wegzug ist die eigentliche Hürde, da der Wegzug im Gegensatz zum Zuzug von Gesellschaften nicht von der Niederlassungsfreiheit geschützt ist. Dies verdeutlichen die Gerichtsurteile Daily Mail und Centros, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte.