Die Haftung von Gesellschaftern bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer Gesellschaft hängt davon ab, ob im Zeitpunkt, zu dem die wirtschaftliche Neugründung nach außen in Erscheinung tritt, eine Deckungslücke zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und ihrem satzungsmäßigen Stammkapital bestanden hat.
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Ordnung muss sein!
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.
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Anspruch des Quasi-Gesellschafters
Mit Urteil vom 23.4.2012 (II ZR 211/09) hat der BGH entschieden: Gründungsgesellschafter haften dem über einen Treuhänder beitretenden Anleger auf Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beitretender Gesellschafter behandelt werden soll.
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Transparenz bei Porsche, Fehlanzeige?
Mit Beschluss vom 29.02.2012 konkretisierte das OLG Stuttgart die Voraussetzungen des Auskunftsrechts von Aktionären auf der Hauptversammlung i.S.v. § 131 AktG.
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Das unlimitierte Leben der Limited
Das OLG Celle hat am 29.5.2012 – 6 U 15/12 beschlossen, dass eine in England ansässige Limited (Ltd.), nach deren Löschung aus dem dortigen Gesellschaftsregister , wodurch sie dort aufhört zu bestehen, in Deutschland als oHG weitergeführt wird, sofern sie hier ihr Handelsgewerbe fortführt. Sollte die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit allerdings kein Handelsgewerbe umfassen, so besteht diese als GbR weiter.
Damit haften die Gesellschafter der Ltd. nach der Löschung aus dem Gesellschaftsregister für alle Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich.