Mitte Dezember konnten die Erben des einstigen Medienmoguls Leo Kirch in einem der größten und längsten Wirtschaftsprozesse der letzten Jahre einen Sieg gegen die Deutsche Bank erringen. In dem Schadensersatzprozess verurteilte das OLG München (Az. 5 U 2472/09) am 14.12.12 die Deutsche Bank zur Zahlung eines Schadensersatzes in bislang nicht bezifferter Höhe.
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Die rätselhafte Handhabung verdeckter Sacheinlagen bei der UG
Durch die jüngste GmbH-Rechtsreform (MoMIG) wurde die Gründung einer klassischen GmbH erleichtert. Von nun an können die Gründungsgesellschafter das Stammkapital auch durch verdeckte Sacheinlagen gem. § 19 IV GmbHG aufbringen. Unklar ist jedoch in diesem Zusammenhang, wie mit verdeckten Sacheilagen bei der Unternehmergesellschaft (UG) zu Verfahren ist. Kann § 19 GmbHG auch auf die UG angewendet werden oder ist auf eine teleologische Reduktion zurückzugreifen?
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Bedeutung des Stammkapitals bei der Verschmelzung mit einer überschuldeten Gesellschaft
Die Überschuldung eines Unternehmens ist nicht zwangsläufig ein Grund für die Anmeldung einer Insolvenz. Alternativ stellt eine Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen einen Weg aus der Überschuldung dar. Eine Verschmelzung mit einer überschuldeten Gesellschaft hat jedoch negative Auswirkungen auf das Vermögen und ggf. das Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft. Typusabhängig sind dabei §§ 30 ff. GmbHG zur Kapitalerhaltung und § 57 AktG zur Kapitalbindung zu beachten.
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AGG auf Fremdgeschäftsführer in vollem Umfang anwendbar
Auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH, dessen Anstellung aufgrund einer Befristung abläuft und der sich erneut als Geschäftsführer bewirbt, sind gemäß § 6 III AGG die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anwendbar. (BGH, Urteil vom 23. 4. 2012 – II ZR 163/10).
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Unwissenheit schützt vor Strafe NICHT! – entschied der BGH über die Geschäftsführerpflichten und die Rolle externer Berater
Die Folgen der Finanzkrise sind auch in Deutschland nicht zu übersehen: Jedes Jahr sind zahlreiche Unternehmen von einer Insolvenz betroffen. Laut Bundesstatistik wurden in Deutschland im Jahr 2011 ca. 30000 Unternehmensinsolvenzen angemeldet, was ca. 10% weniger im Vergleich zu 2010 darstellt. Am häufigsten sind Unternehmen in Form einer GmbH betroffen, die jünger als acht Jahre sind.
Drohen einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) oder Überschuldung (§19 InsO) ist es die Pflicht des Geschäftsführers das Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll am Laufen zu halten.