Nach Zustimmung des Bundesrates wurde am 06.11.2015 das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie zum verstärkten Anlegerschutz und zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen im Kapitalmarktrecht verabschiedet.
-
Abiturjahrgang als GbR
Das LG Detmold hat im Juli 2015 entschieden, dass ein Abiturjahrgang als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelte. Ein Abiturballkomitee buchte für die Abiturfeier eines Abiturjahrgangs eine Band, kurz nach Vertragsschluss kündigte das Komitee den Vertrag. Die Band verlangte die vereinbarte Gage und verklagte den gesamten Abiturjahrgang – teilweise mit Erfolg. Damit liegt eine weitere Entscheidung zu den Gelegenheitsgesellschaften des alltäglichen Lebens vor.
-
„Sanieren oder Ausscheiden“ – Bestätigung und Fortentwicklung durch den BGH
Darf der Gesellschafter einer Personengesellschaft von den Sanierungsbeiträgen seiner Mitgesellschafter profitieren, ohne einen eigenen zu leisten? Unter Hinweis auf die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht hat der BGH das in der viel beachteten Entscheidung „Sanieren oder Ausscheiden“ verneint. Die Rechtsprechung hat der II. Senat im Juni 2015 bestätigt und verfeinert.
-
Aktienrechtsnovelle 2014- die Dritte
„Punktuelle Weiterentwicklung“. Mit diesem Ziel reichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes beim Bundestag ein. Innerhalb der letzten zehn Jahre wäre es die dritte Novellierung des Aktienrechts.
-
Neue Möglichkeiten bei der Wahl des Hauptversammlungsortes einer Societas Europaea (SE) – Folgen für die AG?
In dem Urteil vom 21. Oktober 2014 mit dem Aktenzeichen II ZR 330/13 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Hauptversammlungsort einer Societas Europaea (SE) durch Satzungsbeschluss ins Ausland verlegt werden kann. Jedoch ist die Gesellschaft bei der Wahl an Bestimmungen gebunden und sollte primär versuchen dem Großteil der Aktionäre eine Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen. Welche weiteren Anforderungen sind an einen Hauptversammlungsort im Ausland zu stellen? Welche Folgen ergeben sich durch das Urteil für die Aktiengesellschaft?