Im Urteil vom 07.07.2015 – 10 AZR 2607/14 befasste sich das BAG mit der Zulässigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gemäß §§ 74 ff HGB gegenüber Arbeitnehmern und der damit verbundenen Karenzentschädigung. Interessant an diesem Fall ist, dass der Arbeitnehmer gegen sein vertraglichen Wettbewerbsverbot verstoßen hat und das BAG zu entscheiden hatte, ob in der selben Handlung des Arbeitnehmers auch ein Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot vorlag. Wäre kein Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot anzunehmen, stünde einem Arbeitnehmer grundsätzlich bei dem Vorliegen einer formal und inhaltlich korrekt vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung eine sogenannte Karenzentschädigung gemäß § 74 II HGB zu.
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Wie viele Aufsichtsräte? Neue Diskrepanz zwischen SEAG und AktG
Am 31.12.2015 ist die Aktienrechtsnovelle 2016 in Kraft getreten. Die Novelle ändert § 95 AktG dahingehend, dass der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Eine durch drei teilbare Anzahl von Aufsichtsräten ist nur noch dann verlangt, wenn das aufgrund mitbestimmungsrechtlicher Vorschriften (Drittelbeteiligungsgesetz) erforderlich ist. Eine vergleichbare Änderung ist für die SE in § 17 SEAG nicht vorgenommen. Was bedeutet das für die Zusammensetzung eines Aufsichtsgremiums der SE?
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Vorzeitige Abberufung des Vorstandes – Rechtfertigung durch allgemeinen Personalabbau?
Gerät eine Aktiengesellschaft in die Krise, so versucht sie mit allen möglichen Maßnahmen die Kosten zu reduzieren, um die eigene Überlebensfähigkeit zu erhöhen. Darunter kann, zum Beispiel, ein Programm zum Personalabbau fallen. Wird das einmal beschlossen, so werden in näherer Zeit die Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern gekündigt. Aber wie ist die Lage, wenn das Unternehmen die Anzahl der Vorstandmitglieder verringern möchte? Ist es dann möglich den Vorstand im Rahmen der Personalreduzierung vorzeitig zu entlassen? Die Frage wird durch die Entscheidung des OLG Frankfurt/M. beantwortet.
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Die GmbH oder eine ausländische Gesellschaftform für die Gründung?
Am Anfang stehen die meisten Gründer vor der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform für ihr Unternehmen. Die GmbH ist hierbei mit fast 40 % der am häufigsten gewählte Gesellschaftstyp in Deutschland, mit der UG als „kleiner“ Ausgabe der GmbH noch einmal weitere 8,8 %. Vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen sind dagegen rar gesät. Mit gerade einmal 0,7 % ist die Limited die beliebteste ausländische Rechtsform. Ist dieses Ungleichgewicht gerechtfertigt oder sollten Gründer häufiger eine ausländische Rechtsform in Betracht ziehen, um auch der immer stärkeren Internationalisierung der Wirtschaft gerecht zu werden?
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Die Frauenquote – Umstrukturierung in Führungspositionen?
Mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat das längst über die Fachkreise hinaus bekannte Thema „Frauenquote“ einen Abschluss gefunden. Was das am 01.05.2015 in Kraft getretene Gesetz an Umstrukturierungen und neuen Aufgaben für Vorstände und Aufsichtsräte mit sich bringt, wird in diesem Beitrag behandelt.