Die Vergütung von Vorständen in börsennotierten Gesellschaften und das Vergütungssystem, wird nicht erst seit der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 analysiert und kritisiert, nein, es handelt sich um eine Problematik, welche seit Jahren Unzufriedenheit in der Gesellschaft auslöst. Im Jahr 2009 reagierte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) auf den anhaltenden öffentlichen Diskurs und verankerte eine gesetzliche Regelung im deutschen Aktiengesetz (AktG). Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer verbindlichen „Say on Pay“ Regelung auf europäischer Ebene und mit der Frage, ob diese Regelung für Deutschland systemwidrig sein könnte und daher nicht empfehlenswert ist.
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Deutsche Unternehmen im Fadenkreuz des UK Bribery Act 2010
Mit dem Inkrafttreten des UK Bribery Act (i.F. UKBA) im Juni 2011 hat das britische Parlament der Wirtschaftskorruption den Kampf angesagt. Veraltete Rechtsnormen und das praktizierte Case Law sorgten zunehmend für Rechtsunsicherheit. Zudem wurde der Druck durch die UN, völkerrechtliche Verträge in die nationale Rechtsordnung zu implementieren, immer größer. Durch den UKBA sollen nun Rechtslücken geschlossen und mehr Rechtssicherheit erzeugt werden.
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Die Frauenquote im Aufsichtsrat – Das Ende der Männerwirtschaft?
Jahr für Jahr konnte man bei der Tagung der Regierungskommission für Corporate Governance in Berlin erleben, wie mehrfach die FDP-Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger laut und deutlich warnte: Wenn die Herren in den Führungsetagen weiterhin kein Einsehen hätten und von sich aus für mehr Diversity sorgten, dann sei die gesetzliche Frauenquote nicht mehr zu verhindern. Damals zuckten noch viele unbeeindruckt mit den Schultern. Einige Spitzenvertreter des Managerstandes erklärten sogar auf den Podien, sie hätten natürlich längst geeignete Frauen eingestellt – wenn es nur welche gäbe. Um der „Männerwirtschaft“ ein Ende zu setzen, verabschiedete der Bundestag am 06.03.2015 das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen.“ Welche Auswirkungen das neue Gesetz für die betroffenen Unternehmen hat und welche Pro und Contra Argumente bei der Frauenquote-Debatte auftreten, erfahren Sie im Folgenden Artikel.
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Frauenquote in der Unternehmensführung – Stand der EU-Regulierung
Frauenquote in der EU? Nein danke. Am 01.01.2016 trat in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in Kraft. Danach soll der Anteil von Frauen in Aufsichtsratspositionen börsennotierter Unternehmen 30 % betragen. Auch die EU erarbeitete einen Richtlinienvorschlag, welcher eine Frauenquote von 40 % in Aufsichtsräten forderte. Der Entwurf der Richtlinie stieß jedoch in den Mitgliedstaaten auf erheblichen Widerstand. Auch Deutschland stellte sich dagegen. Warum haben so viele Mitgliedstaaten die Richtlinie verhindert, obwohl die meisten sogar selbst nationale Gesetze für eine Frauenquote erlassen haben? Die Antwort auf diese Frage und noch mehr über die „geplatzte“ Richtlinie erfahren Sie im folgenden Artikel.
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Das Land der begrenzten Möglichkeiten – Corporate Governance in den USA seit dem Sarbanes-Oxley Act
Die United States of America stehen seit ihrer Gründung für wirtschaftliche Liberalität . Mit der Einführung des Sarbanes-Oxley Act wurden jedoch bis dato einzigartige gesetzliche Regelungen zur Corporate Governance eingeführt. Sind diese Regelungen tatsächlich weitreichender als die Gesetze hierzulande?