Der europäische Gerichtshof hat am 11. September 2014 eine Entscheidung veröffentlicht, die den Umgang von Hochschulen mit digitalen Kopien betrifft. Es geht darin um das Bereitstellen digitaler Kopien von Büchern, die sich in gedruckter Form in der Bibliothek befinden. Diese dürfen zwar gelesen, aber weder ausgedruckt noch abgespeichert werden. Soll auch diese weitere Vervielfältigung den Bibliotheksbenutzern ermöglicht werden, muss die Bibliothek mit dem Verlag über einen angemessenen finanziellen Ausgleich verhandeln. Eine Darstellung des Inhalts der Entscheidung und die Abgrenzung Entscheidung des BGH vom November 2013 zum E-Learning soll hier versucht werden.
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Recht auf Vergessen – Google muss persönliche Daten aus der Ergebnisliste löschen
Der EuGH hat mit einer Entscheidung vom 13.5.2014 den Schutz personenbezogener Daten verbessert. Wie weit geht der Schutz und wann können Privatpersonen Ansprüche geltend machen? Im Ergebnis ist das Urteil wohl nur anwendbar, wenn eine Suche mit dem Namen der Person zu nachteiligen Ergebnissen führt, in anderen Fällen hingegen nicht – welche Weiterungen das haben wird, wird man wohl erst sehen, wenn weitere Entscheidungen ergangen sind. Hier sind kurz die wichtigsten Gedanken der Entscheidung zusammengefasst.
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VW-Gesetz vom Europäischen Gerichtshof bestätigt
Der Europäische Gerichtshof hat Ende Oktober den jahrelangen Streit um das VW-Gesetz beendet. Die Entscheidung ist, wie auch ganz besonders ihr Vorläufer aus dem Jahr 2007, lesenswert. Die nunmehr noch in der Satzung der VW AG befindlichen Regelung, wonach für Änderungen der Satzung eine Sperrminorität von 20 % (statt den im AktG vorgesehenen 25 %, vgl. § 179 II AktG) ausreichend ist, haben vor der Kapitalverkehrsfreiheit Bestand.
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Suchmaschine in der Kritik ,,Google – Die neuzeitliche Rufmord-Maschine“
Im wahren Leben gilt: Wer meinen Ruf ruiniert, gegen den kann ich vorgehen. Das ist auch gut so. Denn der Ruf ist Teil unser Persönlichkeit. Im Netz ist die Sache komplizierter. Dort gibt es nicht einen Unschuldigen, der ein Gerücht in die Welt setzt. Es gibt vielmehr Millionen von Neugierigen, die das Gerücht kennen und durch zichfache Eingabe von Wörtern wie im Fall der Ex-Firstlady Bettina Wulff ,,Prostitution“ und „Escort“ in den Suchschlitz von Google dafür sorgen, dass genau diese Kombination als Suchvorschlag aufflackert. So funktioniert der Algorithmus von Google. Der BGH hat am 14. Mai dieses Jahres (Details zum Urteil im Blog von T. Jazvick auf dieser Seite) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Google durchaus für solche entstandenen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Haftung gezogen werden kann. Diese Entscheidung gibt Bettina Wulff nun Hoffnung, die seit Jahren versucht die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlicht zu unterbinden.
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EuGH zum Markenrecht: Die Voraussetzungen der ernsthaften Benutzung einer Marke im Fall STOFFFÄHNCHEN.
Der EuGH hat am 18.04.2013 im Fall STOFFFÄHNCHEN entschieden und eine Konkretisierung zur „ernsthaften Benutzung“ einer Marke vorgenommen. Wenn ein Unternehmen seine Produkte durch das Eintragen von Marken schützen lässt, dann muss es diese eingetragenen Marken auch „ernsthaft benutzen“. Tut es dies nicht, dann ist der Markenschutz ernsthaft gefährdet.
Auf den ersten Blick erscheint dieser Grundsatz logisch und unkompliziert. Wenn man sich als Unternehmen aber fragt was das denn eigentlich konkret bedeutet, dann erscheint die Antwort doch gar nicht so einfach. So auch im Fall STOFFFÄHNCHEN.