Nach jahrelangen Diskussionen über das Mitbestimmungsgesetz schafft der EuGH nun Klarheit. Im Einklang mit unserem Blogeintrag „Unternehmerische Mitbestimmung – diskriminierend?“ erklärt der EuGH im Juli diesen Jahres das Mitbestimmungsgesetz für unionsrechtskonform. Nicht nur Unternehmen atmen nach dieser Entscheidung auf.
-
EuGH: zum Kopftuchverbot im Unternehmen
Das Tragen von religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst wird kontrovers diskutiert. Zuletzt entschied das BVerfG im Februar 2017 im Falle einer Grundschullehrerin. Sie bewarb sich auf eine Stelle im Land Berlin. Ihre Bewerbung wurde aufgrund des Kopftuches abgelehnt. Das Gericht stellte einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Klägerin fest und legte das Berliner Neutralitätsgesetz einschränkend aus. Anders ist die Diskussion im Privatrecht. Unternehmen unterliegen keinem zivilrechtlichen Neutralitätsgebot. Das Tragen von religiösen Symbolen, wie das Kopftuch, steht den Arbeitnehmern demnach grundsätzlich frei. Der Abeitgeber kann unter Umständen interne Regelungen beschließen, die das Tragen von religiösen Symbolen verbietet.
Es liegt also in der Hand der Unternehmen, ob die Arbeitnehmer neutral angezogen zur Arbeit erscheinen – oder?!
-
United Nations Global Compact – Global Impact?
Kriege, Umweltverschmutzung, Überbevölkerung, Klimawandel. Unsere Welt steht vor mehreren Herausforderungen und ist bei weitem nicht makellos, sondern problembehaftet. Selbstverständlich ist ein perfekter Zustand nicht zu erreichen, da ein Großteil der Erde von den Menschen bevölkert ist. Und Menschen machen Fehler. Dieses Problem betrifft auch die Großkonzerne, die mmer wieder wegen ihrer Geschäfts- und Produktionspraktiken öffentlich kritisiert werden. Global tätige Unternehmen sollen demnach nicht nur an Gewinnen interessiert sein, sondern die sozialen und ökologischen Folgen ihrer weltweiten Aktivitäten im Rahmen der „Corporate Social Responsibility“ berücksichtigen. Der damalige Generalsekretär der UN Kofi Annan, sprach 1999 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos genau dieses Problem an und forderte die Wirtschaftsführer auf sich gemeinsam für eine gerechte Globalisierung zu engagieren. Aus dieser Idee entstand der United Nations Global Compact (UNGC), welcher am 26. Juli 2000, also vor gut 17 Jahren, in New York eingeleitet wurde. Heute stellt sich deshalb die Frage, ob es der UNGC in diesen 17 Jahren geschafft hat die Visionen von einer nachhaltigen und gerechten Weltwirtschaft in die Realität umzusetzen.
-
CSR-Richtlinie – Wahrer Nachhaltigkeitsfortschritt oder bloßer Papiermüll?
Die am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedete CSR-Richtlinie (2014/95/EU) geht über die bisherige Berichterstattung für Unternehmen nach dem HGB hinaus. Sie soll einen Nachhaltigkeitsfortschritt bedeuten, da sie an dem Dogma rüttelt, Unternehmen nur nach ihren bloßen Finanzdaten zu bewerten. Vielmehr sollen die Unternehmen Verantwortung für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft übernehmen und darüber berichten. Allerdings enthält die Richtlinie einen so erheblichen Spielraum, dass die Berichterstattung zur Produktion bloßen Papiermülls führen könnte.
-
Die Societas Europaea (SE) als Vehikel zur Flucht aus der Mitbestimmung?
Tobias Grambow, Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Hochschuldozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, ein Mann mitten aus der Praxis, bekennt sich zu der Societas Europaea als Weg aus der starren Mitbestimmung in Deutschland. So schrieb er in „Der Mittelstand“ einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel: „Hoffnungschimmer gegen starre Mitbestimmung: Societas Europaea“. Was als pure Freude für alle Arbeitgebervertreter erscheint, könnte zum Alptraum aller gewerkschaftlichen Verbände mutieren. Doch ist es wirklich so einfach aus der Mitbestimmung in Deutschland herauszukommen bzw. davor zu flüchten wie einige es nennen? Und ist dieser bejubelte „Hoffnungsschimmer“, namens SE in der Realität tatsächlich schon angekommen?