Schon zu Beginn des neuen Jahres hält die Bundesregierung für die rund sieben Millionen Mini- Jobber der Republik einige Innovationen rund um deren Beschäftigungsverhältnisse bereit. Nach allem notwendigerweise erfolgtem Prozedere steht den – im Wesentlichen zwei – geplanten Neuerungen nun nichts mehr im Wege. Was die Arbeitnehmer zukünftig zu erwarten haben…
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AGG auf Fremdgeschäftsführer in vollem Umfang anwendbar
Auf den Fremdgeschäftsführer einer GmbH, dessen Anstellung aufgrund einer Befristung abläuft und der sich erneut als Geschäftsführer bewirbt, sind gemäß § 6 III AGG die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anwendbar. (BGH, Urteil vom 23. 4. 2012 – II ZR 163/10).
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Auswirkungen der vorsätzlichen Umgehung des § 613a BGB auf die Wirksamkeit einer Befristung
Eine Vereinbarung die lediglich das Ziel verfolgt die Rechtsfolgen des § 613a BGB zu umgehen, indem sie die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses unterbricht, ist unwirksam. Denn die Norm regelt die Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs und sichert den Arbeitnehmern einen Kündigungsschutz vor dem Arbeitgeber.
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Insolvenzverwalter kündigt Schleckerfrauen unwirksam!
Die betriebsbedingten Kündigungen der Schlecker-Mitarbeiterinnen durch den Insolvenzverwalter sind unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Stuttgart am 24.7.2012 entschieden.
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Begrenzung für Kettenbefristungen
Kettenbefristungen sind möglicherweise rechtsmissbräuchlich. Dies antwortete der EuGH dem 7. Senat des BAG auf die Frage, ob eine Kettenbefristung zulässig ist und forderte die nationalen Stellen dazu auf, dies zu prüfen.