Ist es Arbeitgebern gestattet, ihre Mitarbeiter in öffentlich zugänglichen Räumen mittels verdeckter Videoüberwachung zu bespitzeln? 2012 beantwortete das BAG diese Frage erstmals mit „ja“, gefolgt von einem deutlichen „aber“.
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Whistleblowing – Eine riskante Tugend
Die einen werten es als Zivilcourage. Für die anderen sind es Nestbeschmutzer. Das Aufdecken von Skandalen, ob in Unternehmen oder auf Regierungsebene, ist ein brisantes Thema und erfreut sich einer immer stärkeren Medienpräsenz. Die Rede ist von Whistleblowing.
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„Young Professionals“ und das AGG
Am 18.06.2006 trat das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Kraft. Mit Hilfe dieses Gesetzes sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert werden. Seinen Anwendungsbereich findet des Gesetz vorrangig im Arbeitsrecht. Medial tritt das AGG häufig im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen auf. Der Grund: Stellenausschreibungen die nicht den Vorgaben des AGG entsprechen führen häufig zu Schadensersatz- und Unterlassungsklagen durch abgelehnte BewerberInnen. Oft hängen diese mit vermuteten Altersdiskriminierungen zusammen. Viele Stellenausschreibungen richten sich an „Young Professionals“, bieten oder suchen für ein „junges dynamisches Team“ usw. Aber ist das legal?
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Freiwillige und Pflichtpraktika, rechtlich zwei Welten?
In Deutschland absolvieren jährlich mehrere Millionen junger Menschen ein Praktikum, ob entgeltlich oder unentgeltlich spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, sie machen es aus den unterschiedlichsten Gründen, sei es freiwillig oder verpflichtend im Rahmen ihrer Schul- oder Hochschulausbildung. Fast jeder junge Mensch ist bereits einmal in den Genuss gekommen, ein Praktikum zu absolvieren und weis, wie es sich anfühlt als: „Das ist unser neuer Praktikant/in“ vorgestellt zu werden. Dabei kann es vorkommen, dass die Praktikanten untereinander eine unterschiedliche Behandlung erfahren müssen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, warum sich für Freiwillige- und Pflichtpraktikanten rechtlich zwei unterschiedliche Welten ergeben, wenn doch alle Praktikanten die gleichen Arbeitsleistungen erbringen?