Die deutsche Tariflandschaft ist von immer wiederkehrenden Maßnahmen des Arbeitskampfes geprägt. So bewirkte der von der GDL geführte Streik nicht nur enorme Verluste bei der Bahn, sondern auch wesentliche Beeinträchtigungen auf Seiten der Fahrgäste. Neben der GDL nutzen indes auch andere Gewerkschaften wie ver.di und die GEW ihre Möglichkeit, für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. Dem will die Politik nun Einhalt gebieten und legte im Oktober 2014 einen Referentenentwurf zu einem geplanten Tarifeinheitsgesetz vor. Tarifkollisionen im Betrieb sollen von nun an nach dem Mehrheitsprinzip gelöst werden. Für kleinere Gewerkschaften bedeutet das allerdings eine erhebliche Einschränkung ihrer Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 III GG.
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Der Flashmob als Arbeitskampfmittel
Bis zu 50 Personen stürmen einen REWE Markt, befüllen wahllos Einkaufswagen mit Centartikeln, lassen diese an der Kasse stehen. Es wird ein enormer Stau an den Kassen verursacht. Kunden sind verärgert, Mitarbeiter überfordert und irritiert. Der Initiator ist eine Gewerkschaft: ver.di. Ist das noch rechtens?
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Auf die Plätze, fertig, los- Betriebsratswahlen 2014
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2014 haben wiederholt die regelmäßigen Betriebsratswahlen in den Betrieben Deutschlands statt gefunden. Jede Betriebsratswahl erfordert eine aufwendige, an Fristen gebundene Vorbereitung. Die Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung- WO). Der Betriebsrat stellt die Interessenvertretung der Arbeitnehmer dar, da diese Funktion schnellstmöglich übernommen werden soll, muss der Betriebsrat gültig gewählt worden sein. Ein kleiner Abriss der wichtigsten Stationen bis einschließlich der Wahleinleitung wird im Folgenden dargestellt, um die Missachtung der Fristen und eine mögliche Anfechtung der Wahl zu vermeiden.
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Änderungskündigung zur Absenkung der Vergütung?
Oft versucht, doch nie erreicht. Eine Änderungskündigung zur Absenkung des Entgelts. Bis jetzt war es nicht möglich eine solche Änderungskündigung durchzubringen, vor allem nicht, wenn die Tätigkeit gleich blieb und es sich um eine bloße Änderung des Entgelts handelte. Doch wie sieht es aus bei Entgeltreduzierungen infolge von betrieblichen Umstrukturierungen? Können Unternehmen bei Engpässen die Arbeitsplätze so verändern, dass die Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen wegfällt und die Vergütung dem neuen Arbeitsplatz angepasst wird? Mit diesen und weiteren Fragen hat sich das BAG mit dem Urteil vom 23.06.2005 – 2 AZR 642/04 auseinander gesetzt.
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EuGH kippt die Altersbefristung von 60 Jahren für Lufthansa-Piloten
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 13.09.2011 (Prigge u.a.) zu Altersbefristungen in Tarifverträgen vermutlich den Grundstein für den größten Streik der Unternehmensgeschichte der Deutschen Lufthansa AG gelegt. Die Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ rief 5400 Piloten vom 2. April bis 4. April 2014 zur Arbeitsniederlegung auf. Die Folgen waren gravierend – ungefähr 3800 gestrichene Flüge, rund 425.000 betroffene Passagiere und ein finanzieller Verlust von rund 45 Mio. € für die Lufthansa. Außerdem womöglich ein großer Image-Schaden, da die Zuverlässigkeit des Unternehmens durch mehrere Streiks der letzten Jahre, unter anderem des Bodenpersonals oder der Flugbegleiter, in Frage gestellt wird.