Der Inhalt von Arbeitszeugnissen ist ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Erteilt der Arbeitgeber ein wahrheitsgemäßes Zeugnis, steht das häufig im Kontrast mit dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer wohlwollenden Beurteilung. Wird der Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis mit der Note „befriedigend“ bewertet,
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Privates Surfen am Arbeitsplatz – der Klick zur Kündigung?
Eigentlich ganz praktisch, so ein Arbeitsplatz mit Internetzugang, meinen Sie nicht?
Wie schwer ist es da, der Versuchung zu widerstehen und nicht doch einmal „ganz kurz“ das Internet für private Zwecke zu nutzen, sei es um eine private E-Mail zu verschicken oder noch schnell eine Online-Überweisung zu tätigen. Doch solche Aktionen -
Rechte von Arbeitnehmern beim Verfolgen von medienwirksamen Großereignissen (am Beispiel einer Fußball-WM)
Eine Fußball-WM zusammen mit Familie oder Freunden zu schauen, ist längst Volkssport geworden. Was ist aber wenn die Übertragung eines WM Spiels auf die Arbeitszeit fällt und darf ich z.B. auch nachts oder zumindest zu später Stunde noch an Public-Viewing Veranstaltungen teilnehmen? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer z.B. hinsichtlich Urlaub und Überstunden und darf ich Alkohol während der Arbeitszeit zu mir nehmen? Mit diesen und ähnlichen Themen beschäftigt sich die nachfolgende Darstellung.
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Leiharbeit ist vorübergehend!?
Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder auch Zeitarbeit, alles Synonyme für den Verleih von Arbeitnehmern. Geregelt wird dieses Arbeitsverhältnis vor allem in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kurz AÜG, in welchem es in § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG seit 2011 ausdrücklich heißt, dass der Einsatz von Leiharbeitern nur vorübergehend sein darf. Aber wie ist diese Einschränkung auszulegen und warum ist es überhaupt von Bedeutung, der Arbeitnehmerüberlassung Schranken zu setzen.
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Videoüberwachung durch den Arbeitgeber – besteht ein Recht auf Observation?
Die Videoüberwachung durch den Arbeitgeber ist ein stark diskutiertes Thema. Interessen und Sicherheit des Arbeitgebers stehen im Konflikt mit Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer. Diese Art der Videoüberwachung kann einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darstellen, insbesondere dann, wenn ein Privatdetektiv mit der Observation beauftragt wurde. Dennoch möchten immer mehr Arbeitgeber diese Kontrollmaßnahme als Schutz des Unternehmens, seiner Vermögens- und Sachwerte einsetzen. Mit dem Urteil des BAG vom Februar 2015 (BAG Urt. v. 19.02.2015 – 8 AZR 1007/13) wurde die rechtliche Grundlage hierfür stark verfeinert und es gelten deutliche Richtlinien für eine Observation mit Videokameras.