Gerät eine Aktiengesellschaft in die Krise, so versucht sie mit allen möglichen Maßnahmen die Kosten zu reduzieren, um die eigene Überlebensfähigkeit zu erhöhen. Darunter kann, zum Beispiel, ein Programm zum Personalabbau fallen. Wird das einmal beschlossen, so werden in näherer Zeit die Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern gekündigt. Aber wie ist die Lage, wenn das Unternehmen die Anzahl der Vorstandmitglieder verringern möchte? Ist es dann möglich den Vorstand im Rahmen der Personalreduzierung vorzeitig zu entlassen? Die Frage wird durch die Entscheidung des OLG Frankfurt/M. beantwortet.