Das FG Köln hat im Oktober 2010 die – oft hohen – Kosten für die Due-Diligence nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben qualifiziert, sondern sie den Erwerbskosten zugeschlagen, soweit sie angefallen sind, nachdem der endgültige Erwerbsentschluss gefallen ist. Das heißt, dass diese Kosten als Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB zu aktivieren sind und damit nicht nach § 4 I 9 EStG als Betriebsausgaben vom Gewinn abgezogen werden können.
-
Auktionshaus muss Kaufpreis für gefälschtes Werk erstatten – arglistige Täuschung durch einen Dritten
Das Landgericht Köln hat in der vergangenen Woche nicht nur über die Unzulässigkeit der Tagesschau-App entschieden, sondern ein weiteres spektakuläres Urteil erlassen: Wie der Presse zu entnehmen ist (das Urteil ist noch nicht veröffentlicht), muss das Auktionshaus Lemperts den Kaufpreis für ein gefälschtes Kunstwerk erstatten: Der rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilte Kunstfälscher Beltracchi (vgl. Bericht in der SZ) hatte das Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ erstellt und mit einer „Legende“ versehen, wonach es angeblich von dem Maler Capendonk, einem Mitglied der Künstlergruppe „Blauer Reiter“ stammen sollte. Das Bild wurde 2006 für ca. 2,9 Millionen Euro versteigert (vgl. Bericht in der FAZ). Nach Anfechtung des Kaufvertrags durch den Erwerber fordert dieser den Kaufpreis zurück. Rechtlich ein sehr interessanter Anwendungsfall des für Studierende nicht leicht zu verstehenden § 123 II BGB.
-
BVerfG: Delisting betrifft nicht das Eigentumsgrundrecht
Der erste Senat des BVerfG hat am 11.7.2012 der Macroton-Entscheidung des BGH widersprochen und deutlich gemacht, dass seiner Auffassung nach die Entscheidung einer Aktiengesellschaft, sich vom geregelten Börsenhandel zurückzuziehen, nicht das Eigentumsgrundrecht der Aktionäre betrifft. Der BGH hatte im Jahr 2002 für das Delisting gegenteilig entschieden und deshalb verlangt, dass mit dem Delisting ein Pflichtangebot über die Erstattung des vollen Wertes des Aktieneigentums und ein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich sind. Der Widerspruch in der Begründung ist jedoch keiner im Ergebnis: Die durch die Fachgerichte zum Delisting entwickelte Rechtsfortbildung sei mit dem Grundgesetz vereinbar und als Gesamtanalogie aus §§ 305, 320b, 327b AktG, §§ 29, 207 UmwG statthaft.
-
69. Deutscher Juristentag – Diskussionen zur Corporate Governance
Vom 18. bis 21. September tagte der 69. Deutsche Juristentag, diesmal in München. Mehrere Tausend Juristinnen und Juristen diskutierten in verschiedenen Abteilungen aktuelle rechtspolitische Fragen. Ich habe an der Abteilung Wirtschaftsrecht teilgenommen, die von sehr interessanten Diskussionen geprägt war. Die Beschlüsse des Juristentags kann man hier nachlesen, besonders interessant war aber die Diskussion. Es ging um Fragen der Corporate Governance, insbesondere um die Rolle des DCGK.
-
Aufsichtsratsmitglied darf Beratungshonorar nicht ohne ausdrücklichen Zustimmungsbeschluss erhalten
Nach dem OLG Frankurt hat auch der BGH entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied keine Beratungshonorare erhalten darf, wenn dem Vertrag der Aufsichtsrat nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Die Fresenius AG war durch die Anwaltssozietät Nörr vertreten worden, wobei ein Partner der Sozietät stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei Fresenius ist. Damit war die Vergabe von Beratungsaufträgen an Nörr rechtswidrig.