Für Unternehmen in Deutschland ist wohl der Kauf das wichtigste Umsatzgeschäft. Die Pflicht des Unternehmers aus solch einem Kaufvertrag ist es dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen und zu übereignen. Sollte der Unternehmer dieser Pflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, ob möglicherweise Gewährleistungsrechte für den Käufer bestehen. Wann ein Sachmangel vorliegt und welche Rechte der Käufer dann hat, beschreibt dieser Abschnitt ebenso wie die Frage, wie Abwandlungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden können.
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Das fehlerhaft gewählte Mitglied – Aufsichtsrat beschlussunfähig?
Die Entscheidung des BGH vom 19.02.2013 – II ZR 56/12 hat für ein Aufsichtsratsmitglied, dessen Wahl für nichtig erklärt wurde, eine einscheidende Bedeutung. Der Sachverhalt ist denkbar einfach, doch seine Auswirkungen sind weitreichend und führen zu einem Umdenken in weiten Teilen der Literatur und Rechtsprechung. Die Kernaussage der BGH Entscheidung ist, dass ein Aufsichtsratsmitglied, dessen Wahl nichtig ist oder für nichtig erklärt wird, für die Stimmabgabe und Beschlussfassung wie ein Nichtmitglied zu behandeln ist (Tz. 20). Diese Auswirkungen war bis dato in der Literatur höchst umstritten (vgl. Tz. 18) und sind nunmehr durch das BGH Urteil endgültig entschieden worden.