Derzeit beschäftigen sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat in einem informellen Trilog zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie. Am 7. Mai 2015 wurde der Berichtsentwurf (Vorschlag COM(2014)213) zwar mit 13 zu 10 Stimmen angenommen, jedoch hatte das Europäische Parlament noch erhebliche Änderungsvorschläge geäußert. Grund für die Änderung ist, dass die Europäische Kommission erkannt hat, dass es wichtig ist, einen modernen und wirksamen Corporate Governance Rahmen für europäische Unternehmen, Anleger und Beschäftigte herzustellen, um mit Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds besser umzugehen. Mit einer Entscheidung ist nicht vor Mitte nächsten Jahres (2017) zu rechnen.

Lesen Sie nun die möglichen und wichtigsten Änderungen dieser Richtlinie sowie die Ziele.