Der EuGH hat am 18.04.2013 im Fall STOFFFÄHNCHEN entschieden und eine Konkretisierung zur „ernsthaften Benutzung“ einer Marke vorgenommen. Wenn ein Unternehmen seine Produkte durch das Eintragen von Marken schützen lässt, dann muss es diese eingetragenen Marken auch „ernsthaft benutzen“. Tut es dies nicht, dann ist der Markenschutz ernsthaft gefährdet.
Auf den ersten Blick erscheint dieser Grundsatz logisch und unkompliziert. Wenn man sich als Unternehmen aber fragt was das denn eigentlich konkret bedeutet, dann erscheint die Antwort doch gar nicht so einfach. So auch im Fall STOFFFÄHNCHEN.