In der vorliegenden Entscheidung vom 7. April 2003 entschied der BGH darüber, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretender Gesellschafter für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten mit seinem Privatvermögen haften muss.
1 Posts By Laura Neuthor
In der vorliegenden Entscheidung vom 7. April 2003 entschied der BGH darüber, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretender Gesellschafter für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten mit seinem Privatvermögen haften muss.