„Krabat“ von Otfried Preußler ist in Nordrhein- Westfalen als Pflichtlektüre in den Stundenplänen der Schulen vorgesehen. Als eine Klasse 2008 die Verfilmung von Marco Kreuzpainter als Pflichtveranstaltung im Kino schauen wollte, sollte ein Kind, dessen Eltern den Zeugen Jehovas angehören, davon befreit werden. Der Film thematisiere schwarze Magie und würde deshalb gegen ihre religiösen Grundsätze der Zeugen Jehovas verstoßen. Die Schule lehnte diese Befreiung ab. Der Sohn blieb der Pflichtveranstaltung trotzdem fern. Während 2011 das Oberverwaltungsgericht Münster die Ablehnung der Schule für unrechtmäßig hielt, kippte das Bundesverwaltungsgericht nun am 11.09.2013 diese Entscheidung und gab der Schule recht.
-
Kündigung nach Kirchenaustritt
Nach den zahlreichen schockierenden Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen entschließt sich 2011 ein Sozialpädagoge, tätig beim katholischen Caritasverband, aus der Kirche auszutreten. Prompt wird er deswegen von seinem Arbeitgeber gekündigt. Bildet der Kirchenaustritt aber überhaupt eine Grundlage für eine Kündigung?
-
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Nach Verweisen auf Tarifverträge der tarifunfähigen christlichen Gewerkschaft klagten zahlreiche Leiharbeitnehmer in Deutschland auf Lohnnachzahlungen. Am 13.3.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht über fünf Verfahren. Demnach steht zahlreichen Leiharbeitnehmern in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnnachzahlung zu.
-
Ein Koffer, mehrere Reisende – Wer bekommt den Schadensersatz?
Man fliegt in den Urlaub, gibt seine Koffer auf, landet…und der Koffer ist verschwunden und taucht nicht wieder auf. Inwiefern steht Einem jetzt Schadensersatz zu, vor allem, wenn sich mehrere Reisende einen Koffer teilen? Dieses Problem hatte eine vier-köpfige Familie, die mit zwei Koffern von Barcelona nach Paris geflogen ist. Die Koffer gingen allerdings verloren und konnten nicht wiedergefunden werden. Sie verklagten daher die Fluggesellschaft Iberia auf Schadensersatz in Höhe von 4.400 Euro. Dies entspricht der gesetzlichen Höchstgrenze von umgerechnet 1000 Sonderziehungsrechten je Reisendem. Ihren Anspruch leiteten sie aus dem Übereinkommen von Montreal ab. Ibera hingegen war, wie auch die europäische Kommission, der Ansicht, dass nur ein Reisender pro Gepäckstück einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann. Das spanische Vorlagegericht war sich über die Auslegung der Artikel des Übereinkommens unsicher, hat das Verfahren ausgesetzt, und sich mit Bitte um Vorabentscheidung an den EuGH gewendet.