Am 28. Juni 2012 hat sich der Europäische Gerichtshof auf Anrufung durch den Bundesgerichtshof zur Auslegung der Begriffe des Vorliegens einer “präzisen Information” bei zeitlich gestreckten Vorgängen und dessen Zwischenschritten und der “hinreichenden Wahrscheinlichkeit” des Eintritts einer Reihe von Umständen oder eines Ereignisses geäußert. Vorab war im Fall Geltl vs. Daimler die Frage aufgekommen, wann das Vorliegen einer Insider-Information festgestellt werden kann.