In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2014 haben wiederholt die regelmäßigen Betriebsratswahlen in den Betrieben Deutschlands statt gefunden. Jede Betriebsratswahl erfordert eine aufwendige, an Fristen gebundene Vorbereitung.  Die Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung- WO). Der Betriebsrat stellt die Interessenvertretung der Arbeitnehmer dar, da diese Funktion schnellstmöglich übernommen werden soll, muss der Betriebsrat gültig gewählt worden sein. Ein kleiner Abriss der wichtigsten Stationen bis einschließlich der Wahleinleitung wird im Folgenden dargestellt, um die Missachtung der Fristen und eine mögliche Anfechtung der Wahl zu vermeiden.