Die virtuelle Währung Bitcoins spielt eine allmählich wachsende Rolle in der Wirtschaft. Auf Grund der starken Kursschwankungen machen die Bitcoins von sich reden. Außerdem regen sie die Regierungen  weltweit dazu an, neue Gesetze im Steuerrecht und im Bereich der Geldwäsche zu erlassen, um dieses neue Zahlungsmittel zu kontrollieren.

Entstehung der Bitcoins

Die Hackergruppe „Satoshi Nakamoto“ ist für die Entstehung der virtuellen Währung verantwortlich. Die Finanzmarktkrise im Jahre 2009 führte dazu, dass es den Anlegern in den letzten Jahren an Vertrauen in  Banken mangelte. Das Ziel der Hackergruppe war es, eine alternative zur konventionellen Währung zu schaffen, die einen sowohl von Regierungen als auch Banken unabhängigen Zahlungsverkehr ermöglicht. Die „Bitcoins“ sind eine völlig virtuelle Währung bzw. ein digitales Tauschmittel,  das sich  zur Bezahlung von im Internet vorhandenen Konsumgütern verwenden lässt . Sie werden von Ihren Nutzern vollständig ohne Vermittler oder zentrale Autorität betrieben. Bitcoins werden im deutschen Recht als Sachen gem. § 90 BGB angesehen. Weitere Informationen zur zivilrechtlichen Einordnung finden Sie hier.

Sinn und Zweck

Auf Grund des Misstrauens gegenüber Banken und den vermeintlich großen Gewinnchancen, werden Bitcoins häufig zu Spekulationszwecken benutzt. Man kann Bitcoins zudem auch durch den Tausch gegen traditionelle Währung über einen Börsenhandel, als Erlös beim Verkauf einer Sache, für eine Dienstleistung oder durch den Kauf von Bitcoins bei einer Bitcoins Wechselstube erwerben. Die erworbenen Bitcoins kann man in einer so genannten „Bitcoins Wallet“ deponieren und anschließend  beim Kauf von Ware oder Dienstleistung  weitergeben.  „Bitcoin Wallet“ bezeichnet eine digitale Geldbörse.  Man kann mehrere Bitcoins Wallet besitzen,  wo es geradezu über von dem Besitzer keine persönliche Daten verfügt.

Blockchain

Hierbei  erfolgen die Transaktionen mittels der „Blockchain“ . Diese   basiert auf der Grundlage  von virtuellen Währungen. Es handelt sich dabei um ein  öffentlich einsehbares Buch mit  Anmerkungen aller Krypto- Transaktionen.   Es bezeichnet den Eckstein für fast alle digitalen Währungen. Aus technischer Ansicht gilt die „Blockchain“ als eine Kette von Transaktionsblöcken, da die Transaktionsdaten wie die Glieder einer Kette miteinander verknüpft, zu Blöcken  formuliert und auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Herkunft der virtuellen Währung

Prinzipiell kann jeder „Bitcoins“ erschaffen. Dafür ist allerdings eine anspruchsvolle Rechnerleistung notwendig, die die für die Schöpfung der Bitcoins komplexen Algorithmen berechnen kann. Dieser Prozess trägt den Namen „Mining“. Eine bestimmte Menge  an „Bitcoins“, und zwar 21 Millionen Einheiten, werden geschaffen. Diese Zahl wurde von den Erfindern begrenzt, und wird bis  2040 erreicht werden. Wenn  bis  2040  21 Millionen Einheiten Bitcoins geschaffen werden, heißt das, dass  1800 Einheiten  pro Tag  entstehen. Somit   würde man ein Jahr lang brauchen, um ein Bitcoin durch  „Mining“ und mithilfe eines eigenen Rechners gewinnen zu können.

Fazit

Der Bitcoin ist international als Währung völlig legal. Im Falle des Minings gibt es allerdings nationale Unterschiede. In Russland und Argentinien beispielsweise sind die Bitcoins als Fremdwährung absolut verboten, Auch in Thailand ist die Verwendung und der Handel der Bitcoins innerhalb der Landesgrenzen verboten. Die People´s Bank of China hat im Jahre 2013 beschlossen, dass der Bitcoin als Währung  nicht anerkannt ist. Somit sind sowohl das Verwenden als auch die Transaktionen der Bitcoins in China verboten. Die Vereinigten Staaten von Amerika setzen, im Gegenzug zu den privaten Nutzern der Bitcoins, für die geschäftliche Nutzung Bitcoins eine Registrierung bei der FinCEN „money Services Businesses“ voraus. In Australien unterliegen Bitcoins der Einkommenssteuer.