Kriege, Umweltverschmutzung, Überbevölkerung, Klimawandel. Unsere Welt steht vor mehreren Herausforderungen und ist bei weitem nicht makellos, sondern problembehaftet. Selbstverständlich ist ein perfekter Zustand nicht zu erreichen, da ein Großteil der Erde von den Menschen bevölkert ist. Und Menschen machen Fehler. Dieses Problem betrifft auch die Großkonzerne, die mmer wieder wegen ihrer Geschäfts- und Produktionspraktiken öffentlich kritisiert werden. Global tätige Unternehmen sollen demnach nicht nur an Gewinnen interessiert sein, sondern die sozialen und ökologischen Folgen ihrer weltweiten Aktivitäten im Rahmen der „Corporate Social Responsibility“ berücksichtigen. Der damalige Generalsekretär der UN Kofi Annan, sprach 1999 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos genau dieses Problem an und forderte die Wirtschaftsführer auf sich gemeinsam für eine gerechte Globalisierung zu engagieren. Aus dieser Idee entstand der United Nations Global Compact (UNGC), welcher am 26. Juli 2000, also vor gut 17 Jahren, in New York eingeleitet wurde. Heute stellt sich deshalb die Frage, ob es der UNGC in diesen 17 Jahren geschafft hat die Visionen von einer nachhaltigen und gerechten Weltwirtschaft in die Realität umzusetzen.

 

Was ist der United Nations Global Compact?

Der UN Global Compact ist mit mehr als 13.000 Teilnehmern aus 170 Ländern die größte freiwillige Initiative zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens und verantwortungsvoller Unternehmensführung. An dieser Initiative beteiligen sich 9.000 privatrechtliche Unternehmen und 4.000 zivilgesellschaftliche Organisationen, Regierungsorganisationen, andere UN-Organisationen, Verbände, Städte (Global Compact Cities Programme) und verschiedene weitere nicht- privatwirtschaftliche Akteure. Auch 340 deutsche Firmen Unternehmen nehmen mittlerweile teil (z.B. BASF, Daimler, Bosch, Deutsche Bahn); mit rund 70 Teilnehmern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft bilden sie das Deutsche Global Compact Netzwerk (DGCN).

Ziel des Global Compact ist es demnach, durch gemeinsames Handeln das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen zu fördern, um den Herausforderungen der Globalisierung entgegenzuwirken. Auf diese Weise kann der Privatsektor mit anderen gesellschaftlichen Akteuren zusammenarbeiten und die Vision des damaligen Generalsekretärs Kofi Annan von einer nachhaltigeren und gerechteren Weltwirtschaft verwirklichen. Der Global Compact ist also kein Regulierungsinstrument und dient nicht dazu das Verhalten oder Handeln von Unternehmen zu kontrollieren. Es ist vielmehr eine praxisorientierte Lern- und Dialogplattform, auf welcher „Best Practices“, konkrete Leitfäden und Tools zur Umsetzung von weltweit gültigen Grundprinzipien veröffentlicht und gefördert werden. Obwohl der Beitritt freiwillig ist, ist es dennoch empfehlenswert Mitglied des UNGC zu werden, denn für Firmen wird es geschäftspolitisch immer sinnvoller, universelle Prinzipien und Werte als wesentliche Bestandteile in ihre unternehmerischen Strategien und ihr Handeln einzubinden, denn Kunden, Mitarbeitende, Medien und Investoren fordern dies zunehmend ein.

 

Die zehn Global Compact-Prinzipien

Ein teilnehmendes Unternehmen bzw. eine teilnehmende Organisation erklärt mit dem Beitritt zum Global Compact ausdrücklich, die zehn Global Compact-Prinzipien innerhalb ihres Einflussbereiches als Katalog von Grundwerten aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umzusetzen. Die ersten sechs Prinzipien des UN Global Compact fordern Unternehmen auf, sich für die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung von fairen Arbeitsbedingungen einzusetzen. Diese Prinzipien leiten sich aus der aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie aus der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ab:

Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten und

Prinzip 2: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

Prinzip 4: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit einsetzen.

Prinzip 5: Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen.

Prinzip 6: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einsetzen.

Der UNGC erkennt also auch, dass die Wahrung und der Schutz von Menschenrechten für ein „menschliches“ Miteinander aber auch für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung essenziell ist. Unternehmen sind hiernach verpflichtet Wert auf Menschenrechte zu legen, denn Unternehmen haben durch ihre Handlungen durchaus einen Einfluss auf Menschenrechte bzw. Menschenrechtsverletzungen, z.B. auf die der Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden, sowie Menschen, die in der Nähe der Firmen- und Produktionsstandorte leben. Daher sollten Unternehmen für den Schutz der eigenen Reputation, einer positiven Wahrnehmung durch Kunden, Mitarbeitende, Medien und Investoren, sowie für eine größere Mitarbeiterzufriedenheit einen proaktiven Menschenrechtsansatz verfolgen.

In Bezug auf Arbeitsstandards arbeitet das UNGC eng mit der Sonderorganisation der Vereinten Nationen, der sog. Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zusammen, dessen Aufgabe es ist die soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern und dementsprechend internationale Arbeitsstandards weiterzuentwickeln. Des Weiteren arbeitet sie rechtsverbindliche Übereinkommen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aus.

Die restlichen vier Prinzipien leiten aus den Grundsätzen der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung, wessen Ziele der Umweltschutz und die Förderung einer nachhaltige Entwicklung ist sowie aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, welches ein völkerrechtlich bindender Vertrag zur Bekämpfung der Korruption ist:

Prinzip 7: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

Prinzip 8: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

Prinzip 9: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

 

Die UNGC Netzwerke – Nachhaltigkeit aus lokaler Perspektive

Die lokalen Netzwerke der UNGC stellen die Basis für das nachhaltige Wirtschaften. Gefördert wird die Nachhaltigkeit in über 85 Ländern weltweit, sodass neuen Teilnehmern „unter die Arme gegriffen“ werden kann. Die Unternehmen können lokale Verbindungen herstellen, um die Nachhaltigkeit vor Ort besser angehen und umsetzen zu können. Die lokalen Netzwerke sind etablierte Unternehmen aller Größen mit den wichtigsten Stakeholdern, mit denen eine Verbindung zwischen den in- und ausländischen Unternehmen gewährleistet wird. Mögliche Chancen und Herausforderungen können so kommuniziert werden und stellen dadurch eine Handlungsanleitung dar. Den neuen Teilnehmern werden nicht nur Lösungsansätze geboten oder bei der Implementierung geholfen; sie können vor Ort auch an Workshops und Schulungen teilnehmen, die durch die lokalen Netzwerke ermöglicht werden und sogar auf Webinare und Coachings auf der offiziellen Website des UN-Global Compact zurückgreifen. Über diese Webinare und Coachings erhält der Teilnehmer nicht nur Antworten auf die dringendsten Fragen, sondern z. B. auch Einblicke in die Themenbreite unternehmerischer Verantwortung. Zudem werden Ansätze zur Integration in Unternehmenspraktiken vermittelt, langfristige und strategische Herangehensweisen aufgezeigt sowie ein umfassender Überblick zu den Grundlagen und Rahmenbedingungen der einzelnen Prinzipien verschafft. Einen Überblick über die angebotenen Webinare und Coachings erhält man hier.

Die Netzwerke suchen außerdem den politischen Dialog und setzen sich mit der staatlichen Verwaltung in Verbindung, um für eine Politik zu werben, die die Nachhaltigkeit auch wirklich fördert, denn politische Fragen und die Situation im jeweiligen Land werden für Unternehmen immer wichtiger. So kann man sich vorab über gesetzliche Bestimmungen informieren, um zu gewährleisten, dass die angegangenen Prinzipien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit eingehalten werden können. Unter dem Gesichtspunkt, dass 90 % aller Partnerschaften auf lokaler Ebene geschlossen werden, spielen die lokalen Netzwerke der UNGC eine wichtige Rolle bei der Entstehung von neuen Partnerschaften und gemeinsamen Aktionen.

 

Umsetzung der Prinzipien

Damit die Umsetzung der zehn UN Global Compact-Prinzipien auch problemlos verläuft, arbeitet der UNGC eng mit lokalen Unternehmen, Initiativen sowie mit führenden Persönlichkeiten auf den jeweiligen Gebieten zusammen. Zudem unterstützt neben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auch das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte den UNGC, sodass sich teilnehmende Unternehmen bei der Umsetzung der Prinzipien auf starke Partner verlassen können. Einige Initiativen des UNGC zur Einhaltung der zehn Global Compact-Prinzipien sind folgende:

Human Rights and Business Dilemmas Forum

Das Human Rights and Business Dilemmas Forum ist ein Multi-Stakeholder Forum und hilft Unternehmen bei Fragen zu Menschenrechts- und Wirtschaftsthemen wie Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund, Geschlechtergleichstellung, Produktmissbrauch und Vertraulichkeit und zeigt den Unternehmen praktische Ansätze und Vorschläge wie man mit weltweiten Krisen umzugehen hat. In diesem Forum findet man auch eine ständig wachsende Liste mit Problemen in Menschenrechtsfragen, auf welche die Unternehmen jederzeit Zugriff haben.

Child Labour Platform

Zum Austausch von Erfahrungen im Kampf gegen Kinderarbeit, speziell in der Lieferkette, wurde das sog. Child Labour Platform ins Leben gerufen, welches ein mehrere Sektoren und Stakeholder umfassendes Forum ist. Auf dieser Plattform findet man Unterstützung bei praktischen Maßnahmen oder auch Schulungen, damit Unternehmen diese Herausforderungen auch meistern können. Außerdem vernetzt sie Unternehmen mit globalen und lokalen Initiativen gegen Kinderarbeit.

CEO Water Mandate

Das CEO Water Mandate hilft, mit der Unterstützung von 130 Unternehmen, Betrieben bei der Entwicklung, Implementierung und Offenlegung ihrer Politik und Praxis im Bereich der nachhaltigen Wasserbewirtschaftung. Es unterstützt Unternehmen dabei sich über die besten und neuen Praktiken auszutauschen und Partner für den Zugang zu Wasser und Abwassereinrichtungen zu finden.

Stand Together Against Corruption

Durch das erhebliche Ressourcen- und Kapazitätengefälle werden die Schwierigkeiten der Korruptionsbekämpfung, das zwischen großen und kleineren Unternehmen besteht, zusätzlich verstärkt. Stand Together Against Corruption hilft Unternehmen mit pragmatischen Handlungsanleitungen für die Unternehmenspolitik die Korruptionsrisiken in den Lieferketten zu verringern.

 

Am UNGC teilnehmen – Einfach anmelden?

Der Beitritt ist sehr unkompliziert und nur mit geringem Aufwand verbunden. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen aus den verschiedensten Branchen den UNGC annehmen und die entsprechenden Prinzipien in die Tat umsetzen. Für einen Beitritt muss zuerst der Leitfaden des Global Compact durchgelesen und eine Beitrittserklärung verfasst werden. In dieser Erklärung verpflichtet sich das Unternehmen die zehn Prinzipien umzusetzen, die übergreifenden Ziele der Vereinten Nationen zu fördern und zusätzlich einen jährlichen Bericht (Communicate on Progress, abk.: COP) über die Fortschritte darzulegen. Das COP dient u. a. dazu, Dialoge zwischen den Teilnehmern anzustoßen und Verbesserungsmöglichkeiten anzuregen und kann so als Forum angesehen werden, um den Austausch zu suchen. Interessante Zahlen und Faken zum COP findet man hier.

 

Sanktionen – Was passiert bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen?

Nach umfassender Kritik Seitens der Zivilgesellschaft und Interessenverbände wurde im Jahr 2011 angefangen Unternehmen von der Initiative auszuschließen. Zu den über 2000 Ausgeschlossenen gehörten zwar auch große, namhafte Unternehmen, doch so schnell erfolgt der Ausschluss aus dem UNGC in der Praxis nicht.

Nach dem Beitritt hat ein Unternehmen nämlich ein Jahr lang Zeit, um den ersten Bericht zu verfassen und auf der United Nations Global Compact-Webseite hochzuladen. Ist die COP innerhalb eines Jahres nicht eingegangen, so erhält man den Status: „nicht mitteilend“. Folglich hätte man im zweiten Mitgliedsjahr weiterhin diesen Status, der auch öffentlich zu ersehen ist. Spätestens Ende des zweiten Jahres muss der Bericht hochgeladen werden, sonst gibt es als Sanktion schließlich den Ausschluss vom United Nations Global Compact, der auf der Webseite schließlich auch veröffentlicht wird und von jedem eingesehen werden kann.

 

Kritik und Fazit

Wie bereits erwähnt bestraft der United Nations Global Compact mit dem Ausschluss, wenn die UNGC-Teilnehmer ihre Berichte nicht rechtzeitig einreichen. Diese Sanktionierung bezieht sich aber lediglich auf die Berichterstattung der Prinzipien. Die Umsetzung der Prinzipien bleibt außen vor. Es wird nicht kontrolliert, wie die Unternehmen ihre Ziele erreichen oder überhaupt verfolgen. Das einzige, das seitens der Unternehmen also befürchtet werden muss, ist die Streichung aus der Teilnehmerliste. Die Vermutung liegt somit nahe, dass einige Unternehmen das Logo der UNGC lediglich als PR-Instrument nutzen. Die UNGC muss sich also die Kritik gefallen lassen, dass man diesen Pakt und das Logo, das für Werte und Nachhaltigkeit steht, ausnutzen kann und sog. „blue-washing“ betrieben wird. Leider gibt es keine Überprüfung der Nachhaltigkeit und keine Sanktionen, die den Unternehmen wirklich schaden können. Auch sei die Aufnahmebarriere zu niedrig, sodass sogar zwielichtige Unternehmen Mitglieder sein können. Insgesamt könnte man das Global Compact somit als zu lasch kritisieren. Man muss aber bedenken, dass der UNGC, wie oben erwähnt, gar kein verbindliches Regelwerk oder eine Art freiwilliger Verhaltenskodex sein soll.

Dennoch muss sich das Global Compact daran messen lassen, inwieweit die Unternehmen den Prinzipien und den Verpflichtungen nachkommen. Gewisse Sanktionen und Kontrollen sind empfehlenswert. Hier sind die Regierungen gefragt, inwiefern man die Schutzpflichten durchsetzt und die Unternehmen in die Verantwortung genommen werden können. Somit ist mit Ernüchterung festzustellen, dass der UN Global Compact (noch) nicht den erwarteten globalen Einfluss hat, den man sich bei der Gründung erhofft hat.

Die Welt zu einem besseren Ort zu machen ist nicht einfach, sodass man jedoch froh sein darf, dass entsprechende Versuche wie der UNGC vorgenommen werden. Selbst wenn dadurch die Erde lediglich ein Stück weit besser geworden ist. Denn sicher ist, ohne den UNGC wäre die Welt noch unperfekter.

 

Weiterführende Links zur Thematik:

UNGC Report:

https://www.globalcompact.de/wAssets/docs/Nachhaltigkeits-CSR-Management/UNGC-Report-20150930-German-FINAL.pdf

Ethische Grundsätze und wirtschaftliches Handeln:

http://www.deutschlandfunk.de/wirtschaftsethik-und-menschenrechte-die-interessen-aller.1148.de.html?dram:article_id=354573