Sich das Studium leisten können – seit Längerem schon stellt das für potentielle Hochschulanfänger die größte Hürde neben dem Numerus Clausus dar. Steigende Mieten in den Großstädten und hohe Lebenshaltungskosten gehören für die Studierenden gerade zu Beginn ihres Studiums zum Alltag. Dabei ist das BAföG mit den zahlreichen Auflagen als Alternative oft keine große Hilfe. Der Job neben dem Unialltag, die Werkstudententätigkeit, ist meist die einzige Möglichkeit, sich ein erfolgreiches und finanziell unabhängiges Studium zu ermöglichen. Dabei spielt die weit verbreitete Praxis, Werkstudenten anders als die Vollzeit-Arbeitnehmer des Betriebes zu behandeln, eine große Rolle. Studenten sollten sich darüber bewusst sein, dass ihre ausgeübte Tätigkeit im Unternehmen ebenso ein reguläres Arbeitsverhältnis darstellt und mit dem der anderen Arbeitnehmer vergleichbar ist
Was zeichnet einen Werkstudenten aus?
Werkstudenten sind als Aushilfskräfte Arbeitnehmer, wenn die sonstigen Bedingungen der Arbeitnehmereigenschaft vorliegen. Eine deutliche Abgrenzung zum gewöhnlichen Arbeitnehmer erfährt der Werkstudent durch das Werkstudentenprivileg, welches nach §27 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB III eine Befreiung der Sozialversicherungen beinhaltet. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind die Nachrangigkeit der Tätigkeit neben dem Studium sowie eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden. Dies wurde mit der Entscheidung des BSG vom 11.11.2003 – B 12 KR 26/03 auch verdeutlicht.
Anlehnend an das Beschäftigungsverhältnis des gewöhnlichen Arbeitnehmers sind Werkstudenten Arbeitnehmer im Sinne des allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs, wenn der Werkstudent weisungsgebundene Tätigkeiten in persönlicher Abhängigkeit ausführt. Dementsprechend gelten auch alle einschlägigen Gesetze, wie das Bundesurlaubs-, Entgeltfortzahlungs-, Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die tatsächliche Einstufung des Werkstudenten im Unternehmen
Meist erfolgt jedoch eine klare Abgrenzung der Werkstudenten zu den anderen Arbeitnehmern. Vornehmlich wird suggeriert, dass die Ansprüche aufgrund des Studentenstatus viel geringer seien. Die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten sind jedoch mit denen der Fachangestellten vergleichbar. Das heißt, es wird direkt am operativen Geschäft mitgearbeitet. Hinzu kommt eine kaum erkennbare Abstufung bei der Verantwortung für die Arbeit. Auch in Bezug auf die Anwendbarkeit von Tarifverträgen auf Werkstudenten herrscht Uneinigkeit bei den Arbeitgebern. So vertreten viele Arbeitgeber die Ansicht, dass die Studenten nicht in den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallen. Spätestens seit dem Beschluss des BAG vom 11.11.2008 – 1 ABR 68/07 sollte man diese starre Ansichtsweise überdenken. Denn in diesem Sachverhalt hat der Arbeitgeber den Tarifvertrag in der Weise interpretiert, dass dieser in keinem Falle auf die Werkstudenten anwendbar sei. Allerdings entschied das Gericht, dass auch Werkstudenten in den einschlägigen Tarifvertrag mit einzugruppieren sind, wenn der Arbeitgeber diesen auf alle Arbeitnehmer seines Betriebes, unabhängig von deren Tarifbindung, ausnahmslos anwendet. Das Gericht betonte dabei allerdings auch, dass eine unterschiedliche Behandlung der Werkstudenten auch gerechtfertigt sein kann, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Dies wäre z.B. bei einer höheren Qualifikation anderer Arbeitnehmer der Fall. In der Praxis kann der Arbeitgeber zudem dieses Problem umgehen, indem er die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer von Anfang an losgelöst vom Tarifvertrag vergütet. Dies ist auf der anderen Seite allerdings mit einem hohen Aufwand verbunden.
Dennoch fühlen sich viele Werkstudenten oftmals in Bezug auf die Vergütung benachteiligt. Wie bereits erwähnt, führen die Studierenden ähnliche Aufgaben wie die Festangestellten in einem Unternehmen aus. Jedoch wird selten nach Leistung bezahlt. Das Gehalt bleibt oft statisch, es steigt im Vergleich zu den festangestellten Arbeitnehmern nur selten an. Weit verbreitete Kritik ist dabei oft die Lohnkostenersparnis der Unternehmen bei der Beschäftigung von Werkstudenten. Gerade auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Übernahme und dem Schreiben einer Diplomarbeit im jeweiligen Unternehmen liegt es nahe, dass Studenten diese Einsparungen oft in Kauf nehmen.
Trotz vieler negativer Ansichten sollte eines nicht vergessen werden: Werkstudenten haben in der dem Studium angelehnten Branche oft die Möglichkeit, wichtige Erfahrungen zu sammeln und sich, in einer gewissen Weise, dadurch neben dem Studium auszuzeichnen. Das oben genannte Werkstudentenprivileg bildet dabei einen weiteren Anreiz für die Ausübung der Tätigkeit.
Zusammenfassend gibt es einige Aspekte, auf die Arbeitgeber der Werkstudenten achten sollten, um diese zu motivieren. Der Fokus sollte mehr auf einer leistungsorientierten Entlohnung liegen. Zudem könnten Arbeitgeber eine Einstellung der Werkstudenten auch als Chance betrachten, um den steigenden Bedarf an Arbeitskräften in Zukunft mit leistungsstarken, engagierten und erfahrenen Hochschulabsolventen besetzen zu können.
Ich kann mich dem Verfasser in vielen Punkten anschließen. Unternehmen rechtfertigen eine Ungleichstellung von Werkstudenten gegenüber anderen Arbeitnehmern oft mit den bereits im Artikel genannten Vorteilen, die eine solche Arbeit mit sich bringt. Die meisten Argumente wie Wissenszuwachs, das Sammeln von Praxiserfahrungen oder die Aussicht auf einen festen Platz im Unternehmen nach Abschluss des Studiums stimmen wohl auch. Allerdings rechtfertigt dies nicht automatisch eine niedrigere Vergütung, wenn der Werkstudent souverän Aufgaben meistert, die sonst an „richtige“ Arbeitnehmer übergeben werden müssten. Die Unternehmen profitieren neben der geringeren Vergütung ebenfalls von der Lernbereitschaft der Werkstudenten, da diese durch das laufende Studium gewöhnt sind, schnell neues Wissen anzueignen und einzusetzen. Zudem sind sie meistens flexibel einsetzbar und bringen neuen Input in das Unternehmen. Die Chance auf eine Übernahme ist ebenfalls ein Vorteil für das Unternehmen, da der Personalabteilung eine mitunter mühsame Suche nach einem passenden Kandidaten für die Stelle erspart wird. Angehende Werkstudenten sollten also mehr Selbstvertrauen in ihren Mehrwert für das Unternehmen haben und die Forderung nach einer angemessenen Vergütung nicht scheuen.
Ich finde es sehr wichtig, dass eine stärkere Auseinandersetzung mit diesem Thema stattfindet, da in der politischen Diskussion leider viel zu sehr polemisiert wird. Es passiert häufiger, dass Arbeitgeber Teilzeitstellen nur deswegen an Studenten vergeben, um die Beiträge zur Sozialversicherung einzusparen. Aber es ist nicht die Regel. Immer öfter sehen Unternehmen in Werkstudenten eine Chance um neuen Wind in die Organisation zu bringen. Sofern das Unternehmen eine offene und wenig verkrustete Struktur besitzt, spricht auch nichts dagegen, denn Studenten haben durch ihre Nähe zum Studium einen deutlich „theoretischeren“ Blick auf die Prozesse und Abläufe im Unternehmen. Wenn dieser „Blick“ richtig gefördert wird, ist eine für beide Seiten mehr als nur positive Zusammenarbeit definitiv möglich. Wichtig ist dabei natürlich auch der Aspekt der Entlohnung: wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch sollte der Lohn entsprechend der Leistung des Studenten bemessen werden. Auch wenn es starre Tarif- und Entgeltbänder in einem Unternehmen gibt, die flexible Löhne beschränken, sollte nicht vergessen werden, dass das Personalwesen auch weitere ergänzende Werkzeuge aus dem Incentive-Bereich besitzt. Mit diesen lassen sich neben dem stumpfen Stundenlohn bestimmt weitere Anreize setzen und vor allem eine wirkliche Wertschätzung des Werkstudenten ausdrücken.