Der Insolvenzplan, mit dem die Suhrkamp GmbH & Co. KG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll, ist am 15. Januar 2014 vom Amtsgericht bestätigt worden. Am 29. Januar 2014, dem Tag, an dem die Beschwerdefrist gegen diesen Plan ablief, fand ein HWR-Rechtsgespräch zum Thema statt. Der Insolvenzverwalter Dr. Torsten Martini und die Gesellschaftsrechtlerin Prof. Dr. Susanne Meyer diskutierten vor einem fachkundigen und zahlreichen Publikum unter Moderation von Prof. Dr. Peter Ries die Auswirkungen des Verfahrens und die Frage, ob ein Eingreifen des Gesetzgebers zum Schutz vor Missbrauch des Insolvenzplanverfahrens erforderlich ist. Die Folien zu den Vorträgen können Sie  hier abrufen.

Als Fazit aus den Vorträgen und der Diskussion kann man festhalten, dass die Einbeziehung von Gesellschaftern in den Insolvenzplan, die im Jahr 2012 durch das ESUG eingeführt wurde, vom Gesetzgeber nicht ganz zureichend umgesetzt wurde. Es fehlen Regelungen zur Kompetenzabgrenzung zwischen Insolvenzgericht und Handelsregister ebenso wie den Minderheitsgesellschafter schützende Eingriffsmöglichkeiten für diesen. Eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften zum Plan, wie von fachkundigen Diskussionsteilnehmern vorgeschlagen, kann die Rechte des Minderheitsgesellschafters teilweise wahren. Die Mehrheit der Diskutanten sprach sich dennoch für ein Eingreifen des Gesetzgebers aus.

 „Das Problem ist der Vergleichsmaßstab für die Beurteilung, ob der Gesellschafter schlechter gestellt wird: Vergleicht man seine Lage nur mit der Durchführung eines Regelinsolvenzverfahrens, wird er nie schlechter gestellt sein“,

meinte Rechtsanwalt Dr. Torsten Martini zur Regelungstechnik des Gesetzgebers.

„Ein wirksamer Rechtsschutz für den Minderheitsgesellschafter ist weder gegen den Eröffnungsbeschluss noch gegen die Planinhalte möglich“

argumentierte  die Gesellschaftsrechtlerin Prof. Dr. Susanne Meyer.

„Ich tendiere schon zu einem Ruf nach dem Gesetzgeber“

meinte auch Prof. Dr. Peter Ries.