Am 1.11.2013 war es soweit. Das neue Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr ist in Kraft. Die am 21.03.2013 vom Bundestag beschlossene Änderung am Luftverkehrsgesetz regelt eine Unabhängige Streitklärung zwischen Fluggästen und Luftfahrtunternehmen.

Entstehung

Am 11. Februar 2004 erließ das Europäische Parlament und der Rat auf europarechtlicher Ebene die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, eine Regelung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Durch diese Regelung und die bereits bestehende (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr ergab sich eine deutlich spürbare Mehrbelastung der Zivilgerichte. Zahlreiche Fluggäste versuchten die sich aus den Verordnungen ergebenden Rechte bei Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen oder Schäden an Frachtgut geltend zu machen. Die geringen Streitwerte und die Ähnlichkeit der Sachverhalte legten nahe eine vereinfachte Regelung für die Problematik zu schaffen.

Bereits am 10.08.2012 wurde ein erster Gesetzentwurf der Bundesregierung eingereicht, der nach einigen Änderungen am 20.03.2013 vom Bundestag beschlossen wurde.

Inhalt

Die vorgenommenen Gesetzesänderungen beziehen sich auf den § 57 LuftVG. Dieser wird ersetzt durch die §§ 57-57c LuftVG. Durch die vorgenommenen Änderungen ist es fortan möglich die aus den beiden oben genannten Verordnungen entstandenen Rechtsverletzungen im Rahmen privatrechtlich organisierter Schlichtungen zu regeln. Die Luftfahrtunternehmen können sich auf freiwilliger Basis an eine Schlichtungsstelle wenden. So schloss sich ryanair zum Beispiel bereits am 20. März 2013 einer Schlichtungsgesellschaft, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), als erster Vorreiter an. Alle Unternehmen, die die Möglichkeit der freiwilligen privaten Schlichtung nicht nutzen unterliegen nach § 57 a LuftVG einer behelfsmäßigen behördlichen Schlichtung.

Auswirkungen

Zum einen bewirkt der Gesetzgeber so eine deutliche Entlastung der Zivilgerichte. Verlorenes Gepäck, Sachschäden, ausgefallene Flüge, oder Verspätungen. Alle diese Unannehmlichkeiten für Fluggäste bewegen sich in vielen Fällen finanziell in Bereichen, die für gerichtliche Verhandlungen schlichtweg zu geringe Streitwerte besitzen. Die für Fluggäste kostenfrei Schlichtung bietet nun einen Anreiz für die Fluggäste den Weg zum Gericht zu meiden.

Zum anderen ist sicher festzustellen, dass der Aufwand für Fluggäste in einer Schlichtung deutlich geringer ausfällt, als dies in einem umfassenden zivilrechtlichen Verfahren der Fall wäre. Schon allein mit Blick auf die Kosten die im Rahmen des Gerichtsverfahrens zunächst aus eigener Tasche bewirkt werden müssten.