Die Bundesregierung plant, mit dem Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgestzes Presseverlagen das Recht einzuräumen, Lizenzgebühren von Dritten kassieren zu können, die ihre Inhalte gewerblich im Internet nutzen. Sowohl Google als auch das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München kritisieren das Gesetzesvorhaben scharf.

Der neue Leistungsschutz hat „unabsehbare negative Folgen“

Das Max-Planck-Institute veröffentlichte am 27.11.2012 eine Stellungsnahme zum neuen Leistungsschutzrecht, welche sowohl von dem GRUR-Fachausschuss Urheber- und Medienrecht als auch von 16 Jura-Professorinnen und -Professoren (u.a. Prof. Niko Härting, HWR Berlin) unterzeichnet wurde.
Der Stellungnahme zufolge kann davon ausgegangen werden, dass ein solches Schutzrecht in der Praxis wenig Bedeutung haben würde. Es sei nicht anzunehmen,

dass die Presseverleger dieses Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden. Sie sind ganz im Gegenteil auf die Linksetzungen der Suchmaschinenbetreiber angewiesen, um die Leserschaft auf ihre Inhalte zu lenken. Dieses Interesse, von Suchmaschinen berücksichtigt zu werden, zeigt sich darin, dass es mit einfachen technischen Mitteln ohne weiteres möglich wäre, die heute üblichen Linksetzungen zu unterbinden. Presseverlage machen hiervon aber ersichtlich keinen Gebrauch.

So geht es nicht darum, die „geistigen Ergüsse“ der Verlage tatsächlich zu schützen sondern ihnen ledglich die Möglichkeit zu geben, Lizenzeinnahmen zu erzielen. Das Internet bzw. dessen Vielfalt liegt aber nicht in der umfassenden Tätigkeit einiger weniger großer begründet sondern ist gerade durch viele kleine Anwender und Anwendungen gestaltet, welche in nicht wenigen Fälle die Plattform des Internets nutzen, um finanziell effizient Anwendungen zur Verfügung zu stellen.
Das neue Verbotsrecht würde dem den Riegel vorschieben. Die neue Kostenstruktur hätte aber nicht die Folge, den Verlagen mehr Geld in die Kassen zu spülen.

Stattdessen würde auf deutsche Presseprodukte gar nicht mehr verlinkt, jedenfalls nicht unter Verwendung von Snippets [Textteile/-auszüge], die für effiziente Internetrecherchen jedoch elementar sind. Daran kann aber keine der beteiligten Parteien ein Interesse haben.

Die Stellungnahme kritisiert auch die unklare Reichweite des umstrittenen Verbotsrechts. Dies sei aber auch nicht weiter verwunderlich, da der Sachverhalt, der ihm unterliegen soll, rechtlich kaum zu umschreiben sei. In diesem Sinne ist der Gesetzesentwurf insgesamt nicht durchdacht und würde sich unter diesen Umständen stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken.

Google startet Kampagne gegen Leistungsschutzrecht

Auch Google hat sich in die Diskussion um das Leistungsschutzrecht eingeschaltet. Die beck-aktuell Redaktion berichtete am 27.11.2012 über die groß angelegte Kampagne. Unter dem Slogan „Verteidige dein Netz“ informiert Google über die Fakten und praktischen Folgen der etwaigen Gesetzesregelungen. Mit den Worten:

Ein Leistungsschutzrecht bedeutet weniger Informationen für Bürger und höhere Kosten für Unternehmen.

begründete Stefan Tweraser, Country Director von Google Deutschland, die Kampagne. Nach Aussage Googles hätten die meisten Bürger noch nie von dem von diesem Gesetzesvorschlag gehört. Dabei träfe ein solches Gesetz jeden Internetnutzer in Deutschland. Tweraser weiter:

Das Suchen und Finden, eine Grundfunktion des Internets, würde durch ein Leistungsschutzrecht gestört. Wir bitten die Internetnutzer, sich dafür einzusetzen, dass sie auch in Zukunft das finden, was sie suchen. Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf ablehnen wird.

Für Gegner des Leistungsschutzrechtes, die sich direkt an die Abgeordneten aus ihrem Wahlkreis wenden möchten, hat Google eine eigene «MdB-Landkarte» erstellt. Dort werden öffentlich zugängliche Kontaktinformationen der Parlamentarier und ihrer Büros zusammengefasst angeboten.