In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses haben am 07.11.2012 acht Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung PartG mbB diskutiert. Darüber hinaus nahmen die Bundessteuerberaterkammer sowie die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) am 21.11.2012 Stellung.

Geteilte Meinungen zur PartG mbB

Die Experten sehen den Gesetzesvorstoß der Bundesregierung durchaus mit geteilter Meinung.
Als eine Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) soll die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe geschaffen werden. Zur Begründung dieses Vorhabens schrieb die  Regierung, dass das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft von Angehörigen freier Berufe „zum Teil als nicht befriedigend empfunden“ werde. Deshalb zeichne sich vor allem im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien der Trend zum Rechtsformwechsel zur LLP nach englischem Recht ab.
An diesem Trend zur LLP zweifelt der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Lothar Jünemann, der zugleich Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin ist. Im Gesetzentwurf sei er auch nicht durch Zahlen belegt. Deshalb stellte Jünemann die Notwendigkeit einer deutschen Alternative infrage. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum sie dann ausschließlich für Angehörige freier Berufe gelten solle.

Neben anderen war vorallem die Argumentation Heribert Hirtes von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg  überzeugend. Er kritisierte, dass die neue Rechtsform als „Partnerschaftsgesellschaft mbB“ abgekürzt werden dürfe. Dagegen aber bei der Unternehmergesellschaft (UG) der Zusatz „haftungsbeschränkt“ ausgeschrieben werden müsse. Hirte forderte eine Gleichberechtigung für die Inhaber einer UG.

Dem ist besonders unter Anbetracht der ungleichen Anforderungen des Gesetzgebers an den Rechtsformzusatz zu zustimmen (dazu besonders Altmeppen, NJW 2012, 2833 ff.). Dass gerade die relative neue Form der UG (haftungsbeschränkt) hierbei unter strenger Überwachung steht, zeigte sich in einer Entscheidung des BGH vom 12.06.2012.

… auch bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

In ihrer Stellungsnahme äußerten sich die Kammern der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kritisch zu der neuen Gesellschaftsform.

Wir  halten es grundsätzlich für  verfehlt, für  eine  Rechtsform,  die der gemeinsamen  Berufsausübung  von  Steuerberatern,  Rechtsanwälten  und  Wirtschaftsprüfern  dienen  soll, völlig unterschiedliche Versicherungsanforderungen zu normieren. Dies gilt namentlich für die  Regelung  zur  Mindestversicherungssumme.

Wie schon erwähnt, ist die zwingende Berufshaftpflichtversicherung der zentrale Punkt des neuen Rechtskonstrukts der PartG mbB. Die WPK spricht sich nun für eine einheitliche Mindestversicherungsumme von EUR 1 Mio. aus, die sowohl für Steuerberater, Rechtsanwälte als auch Wirtschaftsprüfer gilt. Nur so könne die PartG mbB für kleine und mittlere Partnerschaften attraktiv sein und eine echte Alternative zur LLP darstellen.

Weiterhin zu dem Thema sehr empfehlenswert: Clausnitzer, DNotZ 2010, 345 ff. sowie Römermann/Praß, NZG 2012, 601 ff.