Mit Vorlage des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zur EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) geht das Bundeskabinett den ersten Schritt zur Regulierung des außerbörslichen Derivatehandels.

Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober 2012 den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur sogenannten EMIR-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Durch die Anpassung der Marktinfrastruktur (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) soll der Handel mit außerbörslich gehandelten Wertpapierderivaten in geordnete Bahnen gelenkt werden.
Wie das BMF bereits mit Pressemitteilung vom 11.09.2012 mitteilte, dürfen bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen.
Darüber hinaus werden nichtfinanzielle Gegenparteien von der Clearingpflicht erfasst, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Auch bei Geschäften, die aufgrund ihrer Struktur nicht für das zentrale Clearing geeignet sind, haben die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement zu beachten.
Die EU-Verordnung regelt zudem die Anforderungen für die Zulassung und laufende Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden vor. Schließlich wird der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Aufsicht über die Transaktionsregister übertragen.