Mit Vorlage des Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zur EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz) geht das Bundeskabinett den ersten Schritt zur Regulierung des außerbörslichen Derivatehandels.
Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober 2012 den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur sogenannten EMIR-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Durch die Anpassung der Marktinfrastruktur (European Market Infrastructure Regulation – EMIR) soll der Handel mit außerbörslich gehandelten Wertpapierderivaten in geordnete Bahnen gelenkt werden.
Wie das BMF bereits mit Pressemitteilung vom 11.09.2012 mitteilte, dürfen bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen künftig nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Clearing-Stellen geleitet und in Transaktionsregistern dokumentiert werden. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen.
Darüber hinaus werden nichtfinanzielle Gegenparteien von der Clearingpflicht erfasst, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen. Auch bei Geschäften, die aufgrund ihrer Struktur nicht für das zentrale Clearing geeignet sind, haben die Vertragsparteien besondere Anforderungen an das Risikomanagement zu beachten.
Die EU-Verordnung regelt zudem die Anforderungen für die Zulassung und laufende Beaufsichtigung von zentralen Gegenparteien und sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden vor. Schließlich wird der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Aufsicht über die Transaktionsregister übertragen.
Warum der vom Autor geschriebene Absatz über nichtfinanzielle Gegenparteien wichtig ist.
„Darüber hinaus werden nichtfinanzielle Gegenparteien von der Clearingpflicht erfasst, wenn sie in einem größeren Umfang Derivate einsetzen, die nicht zur Absicherung der wirtschaftlichen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit dienen.“
Werden Derivate in Zeiten der Post-Finanzkrise, wenn man gegenwärtig überhaupt unsere Zeit schon so bezeichnen darf, oftmals zuunrecht und generell als Teufelszeug bezeichnet, ist die Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlamentes besonders bemerkenswert (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A7-2011-0223+0+DOC+PDF+V0//DE, S. 89 ff.).
Die Stellungnahme weist auf den Zweck des Regulierungsvorhabens hin, das in der Verringerung des systemischen Risikos liegt. Derivate, denen ein realwirtschaftliches Geschäft zugrunde liegt, wird ein geringerer Risikocharachkter beigemessen, als „bloße Wetten“. Daher ist es richtig, dass die Absicherung wirtschaftlicher Risiken nichtfinanzieller Unternehmen – namentlich in der Stellungnahme: Rohstoffunternehmen und Energieunternehmen – nicht der Clearingpflicht unterliegen. Gegenteiliges hätte wohl eine Kostensteigerung bei den Endprodukten zur Folge. Steigende Lebensmittelpreise (Rohstoffe) und steigende Energiekosten durch eine unnötige Regulierung kann so vermieden werden.
Leider bleibt eine Frage offen. Wann dient ein Derivategeschäft zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken? Im Frühjahr wurde dieses Fragestellung bei JPMorgan erschreckend offensichtlich (http://dealbook.nytimes.com/2012/05/10/a-shock-from-jpmorgan-is-new-fodder-for-reformers/).
Ein wirklich sehr interessanter Artikel. Ich habe mich ebenfalls intensiv mit dieser Thematik, vor allem jedoch mit dem derivativen Wertpapieren, beschäftig. Dazu kann ich nur sagen, dass viele Menschen sind sich über die immense Bedeutung von Derivaten nicht bewusst sind. Die immense Größe des Derivatemarktes ist für Normalbürger unverständlich. Neben dem Einsatzgebiet von Derivaten, welches sinnvollerweise in der Risikominimierung, jedoch leider auch in der Spekulation befindet, stellt der Derivatemarkt sicherlich ein potenzielles Risiko dar. Hierbei geht das Risiko von seiner Größe, bzw. Unregulierbarkeit aus. Auf den zweiten Blick muss man jedoch auch die Sinnhaftigkeit von Derivaten betrachten. Anhand eines sinnvollen Einsatzes können Derivate gezielt Risiken minieren. Anhand dieser Tatsache sind sie ein essentieller Bestandteil der Finanzwirtschaft – und werden dies auch bleiben. Wahrscheinlich wird ihnen vor allem im Bereich der Geldanlage in Zukunft noch eine größere Bedeutung zukommen.
Eine Neuregulierung des Derivatenhandels ist deifnitiv von Nöte. Gerade im Bereich des OTC-Handels sind neue Regulierungen absolut angebracht.