Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen.
Der BetriebsBerater berichtete, dass zu diesem Zweck im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) „eine Haftungsbeschränkung geschaffen werde, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen“. Im „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (17/10487) ist als Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung vorgesehen, dass die Vertragspartner (Gesellschafter der PartG) eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 2,5 Mio. für jeden Versicherungsfall abschließen. Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.
Über die weiteren Änderungen des PartGG informiert der Beitrag von Schüppen, BB 2012, 783.