Die EU-Kommission will eine Richtlinie auf den Weg bringen, nach der urheberrechtlich geschützte Werke, wie Bücher, Musikstücke oder Filme, bei denen der Urheber nicht mehr ermittelt werden kann, im Internet frei genutzt werden dürfen. Voraussetzung dessen, mit der Nutzung dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.

Die auf Initiative der EU-Kommission beschlossene Regelung ermöglicht es Bibliotheken, Museen oder öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern, die Werke von Künstlern online zu nutzen, wenn die Urheber nicht mehr auffindbar sind. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch der Rechteinhaber melden, kann dieser seine Urheberrechtsansprüche wieder geltend machen – ohne dass die Nutzer mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden können.

Nach Bericht der Legal Tribune muss die Richtlinie noch vom Ministerrat endgültig beschlossen werden, bevor sie wirksam wird.