Bekanntlich hat das BVerfG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren am 12.9.2012 entschieden, dass der Vertrag über den ESM ratifiziert werden kann, sofern bestimmte völkerrechtliche Vorbehalte erklärt werden. Die wichtige Entscheidung kann man hier nachlesen.
Ein Tag zur Freude oder der Anfang vom Ende?
Erste Reaktionen der Politik lassen erkennen, dass das Urteil durchaus mit gemischten Gefühlen aufgenommen wird. Während es die einen „einen schönen Tag gerade für die Parlamentarier“ (Jürgen Trittin, Grünen-Bundestagsfraktionschef) nennen, sehen andere in dem Urteil vielmehr die „Geburtsstunde der Vereinigten Schulden von Europa“ (Bernd Riexinger, Vorsitzender der Linken) und die Umwandlung Europas in eine „Transferunion„.