Die Mediation in Deutschland wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt; ein „Meilenstein“ zur Verbesserung der Streitkultur?!
In seiner Pressemitteilung informierte das Bundesjustizministerium über die Annahme des Vorschlages des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Bundestag und Bundesrat. Damit erhält die Mediation nun eine gesetzliche Grundlage und tritt unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die Eckpfeiler des Mediations-Gesetzes
Das Gesetz zur Förderung der Mediation soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Konflikte außergerichtlich eigenverantwortlich zu lösen und so das Gefühl verhindern, durch einen Richter „zu etwas verurteilt“ worden zu sein. Dieses diene der Entlastung der Gerichte, so die Bundesjustizministerin im Interview mit dem Handelsblatt.
Zur Förderung der Autonomie der Streitlösung legt das Gesetz entsprechende Eckpunkte für die Mediation fest:
• die Freiwilligkeit der Teilnahme an dem Verfahren;
• die Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Parteien;
• die Neutralität und Unabhängigkeit des Mediators;
• die fehlende Entscheidungskompetenz des Mediators;
• die Vertraulichkeit des Verfahrens einschließlich Zeugnisverweigerungsrechten für die Mediatoren in verschiedenen Prozessordnungen (ZPO, FamFG, ArbGG, SGG, VwGO).
Besondere Neuerung des Gesetzes ist das sogenannte „Güterichtermodell“, welches die bisherige gerichtsinterne Mediation ablöst. Der Güterichter soll mit den Parteien am Verhandlungstisch eine einvernehmliche Lösung finden, ohne einen Rechtsstreit letztendlich entscheiden können. Der Güterichter kann – im Gegensatz zum Mediator – eine rechtliche Bewertung vornehmen und darf den Parteien auch eine Lösung des Konflikts vorschlagen. Der Güterichter kann dabei alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Diese solle im
Mit dem Gesetz dürfte der Markt für Mediatoren wachsen, womit sich auch die Einsatzperspektiven von Wirtschaftsjuristen erhöhen sollten.