Die beamtenrechtlich finanzielle Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartner–schaften gegenüber Ehen war verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungs–gericht (2 BvR 1397/09) am 19. Juni 2012. Mit dem Beschluss stellte das BVerfG die Lebenspartnerschaft von Homosexuellen rechtlich einer Ehe gleich. Es begründet seine Entscheidung damit, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ zu behandeln sind. Da Beamte in einer Lebenspartnerschaft genauso einen Mehraufwand für ihre Lebensführung haben wie verheiratete Beamte, gelte auch für sie der Familienzuschlag.
Auch der im Grundgesetz verankerte „Schutz der Ehe“ könne die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen, so das Gericht.