Das Hessische Finanzgericht hat in seinem Urteil (1 K 3381/03) vom 29.08.2011 entschieden, dass der Verzicht auf den Ausgleich von Steuerguthaben und die Gewährung zinsloser Darlehen zugunsten eines in Gütertrennung lebenden Ehegatten schenkungssteuerpflichtig ist.Eine Schenkung liegt vor, wenn ein Ehegatte an einen in Gütertrennung lebenden anderen Ehegatten auf einen internen Ausgleichsanspruch bezüglich diverser Guthaben aus der steuerlichen Zusammenlegung verzichtet und unverzinsliche Darlehen zu dessen Gunsten gewährt. Der Bedachte erlangt ohne jegliche Gegenleistung eine unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit, was eine Bereicherung für ihn darstellt.