Das BMJ teilte am 01.08.2012 mit, dass eine geplante Neuregelung Kleinstkapitalgesellschaften weiter entlasten soll. Ein entsprechender Refentenentwurf zur leichteren Rechnungslegung wurde am 31.07.2012 an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt. Kleinstkapitalgesellschaften sollen damit die Option aus der im April 2012 in Kraft getretenen Micro-Richtlinie (RL 2012/6/EU) nutzen können.
500.000 Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft ohne voll haftende natürliche Person organisiert sind, müssen sich derzeit an umfangreiche Vorgaben zur Rechnungslegung halten. Diese Belastung soll von Unternehmen mit geringeren Umsätzen und Vermögenswerten genommen werden. Zum einen ist in der geplanten Neuregelung ein Verzicht auf den Anhang zur Bilanz möglich und zum anderen sollen Verfahrensregelungen konkretisiert werden.