Am 1. August ist das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ in Kraft getreten. Es stärkt den Verbraucherschutz und die Transparenz im Internet.

Endlich Rechtssicherheit im Internet?!

Über das Inkrafttreten des Gesetzes informierte das BMJ per Pressemitteilung. Die Bundesjustizministerin begründete das Gesetz gegen Kostenfallen folgendermaßen: „Verbraucher müssen ihre Rechte im Netz kennen. Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es! Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Durch Kostenfallen ist viel Vertrauen verspielt worden. Daher führen wir die Buttonlösung schon jetzt ein und nutzen nicht die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie.“
Die „Buttonlösung“ verpflichtet alle Onlineshop-Betreiber den weiterleitenden Einkaufsbutton derartig zu beschriften, dass dem Verbraucher klar wird, das abgerufene Angebot ist kostenpflichtig. Ein Beispiel zur Beschriftung wäre „Kostenpflichtig Bestellen“; nur mit einer solchen Aufschriften kommen nach der Gesetzesänderung nun Verträge zustande.
Im Detail betrachtet setzten die Neuregelungen am § 312g Abs. 2 bis 4 BGB an. So hat der Unternehmer im Wesentlichen die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (Abs. 3).
Dass diese Neuerungen dem Verbraucher mehr Rechtssicherheit bescheren, wird mancherorts allerdings bezweifelt.

(Bildquelle: http://www.lto.de//recht/feuilleton/f/heinisch-spitzt-die-feder-button-gesetz/)