Mit einer Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens soll es Schuldnern künftig möglich sein, sich bereits nach drei statt sechs Jahren von ihren Schulden zu befreien.Dieses teilt das BMJ per Pressemitteilung am 18.07.2012 mit. Voraussetzung für die frühere Befreiung sei, dass der Schuldner ein Viertel der Gläubigerforderungen erfüllt hat und die Verfahrenskosten zahlt. Weiterhin sei eine Befreiung nach fünf statt sechs Jahren möglich, wenn der Schuldner nur die Verfahrenskosten übernimmt. Die Regelung solle allen natürlichen Personen offenstehen.