Am 03.07.2012 traf der EuGH in einem Urteil (C-128/11) seine lang erwartete Entscheidung im Fall Oracle gegen UsedSoft. Das aufsehenerregende Grundsatzurteil hat weitreichende Folgen für Programmhersteller. Denn danach dürfen gebrauchte Software-Lizenzen weiterverkauft werden. Nunmehr ist das aussschließliche Recht zur Verbreitung einer Software-Lizenz mit dem Erstverkauft auch dann erschöpft, wenn diese Programmkopie in unkörperlicher Form, d. h. durch einen Download aus dem Internet ohne körperlichen Datenträger erworben wird. Es ist noch nicht absehbar welche Auswirkungen das Urteil auf den Softwaremarkt hat. Wir sind gespannt!