Apple muss im scheinbar endlosen Patentkampf mit Samsung mal wieder eine Niederlage einstecken; diesmal vor dem OLG München.
Apple’s Patent hilft nicht
Vor dem bayrischen Gericht wollte Apple aus einem Patent vorgehend eine einstweilige Verfügung erwirken, die Samsung am Verkauf des Smartphones Galaxy Nexus und des Tablet-Computers Galaxy Tab 10.1N hindern sollte. Das Patent mit der Nummer EP 2126678 B1 beschreibt eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mit Scrollen, Drehen und anderen Funktionen. Es ist sehr weitreichend und gehört eigentlich zu den wichtigeren in Apples großer Sammlung. Die Richter wiesen den Antrag allerdings ab.
Gestärkt durch diese Entscheidung sowie den Teilerfolg vor dem OLG Düsseldorf will Samsung nun jenes Patent in Europa für ungültig erklären lassen.