Nach Urteil des LG Berlin muss die Bildmarke des „Oscar“-Filmpreises für den Bereich Spielfilm gelöscht werden.

In der Entscheidung 16 O 512/11 vom 24.07.2012 entschied das Berliner Gericht die eingetragene Bildmarke des „Oscar’s“ müsse wegen fehlender rechtserhaltender Benutzung gelöscht werden. Für die übrigen unter der betreffenden Marke geschützten Waren und Dienstleistungen besteht der Markenschutz jedoch nach wie vor. Die auf Einwilligung in die Löschung der Bildmarke für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen gerichtete Klage war damit zur Hälfte erfolgreich, zur Hälfte ohne Erfolg.