Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist zurück und soll in einer neuen Version für einen stärkeren, kollektiven Anlegerschutz sorgen.
Das neue, alte KapMuG
Mit Pressemitteilung vom 29.06.2012 informierte das BMJ über das neue, alte KapMuG, welches vom Bundestag beschlossen wurde.
Das KapMuG wurde bereits im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es hat zur effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug ein neuartiges Musterverfahren eingeführt. Wegen der zahlreichen zivilprozessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre, um in dieser Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am 31. Oktober 2012 außer Kraft.
In der neuen Fassung soll es, nach den Worten der Bundesjustizministerin, dazu beitragen, Kapitalanlegern einen effizienteren Rechtsschutz zu gewähren, die Wirksamkeit der kapitalmarktrechtlichen Regeln sicherzustellen und dadurch das Vertrauen der Anleger in den Finanzmarktstandort Deutschland zu erhöhen. Geschädigten Anlegern soll die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern werden, indem es Musterverfahren wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen ermöglicht.
Das neue KapMuG wird allerdings erneut befristet, diesmal auf acht Jahre. In dieser Zeit sollen die Erfahrungen mit dem neuen Musterverfahren ausgewertet werden, damit der Gesetzgeber abschließend entscheiden kann, ob das Musterverfahren dauerhaft in das Zivilverfahrensrecht aufgenommen werden soll.
Keine Verbesserungen des kollektiven Rechtsschutzes
Mancher Orts wird bereits Kritik an den Gesetzesänderungen laut: Die Version 2.0 hänge im Vergleich zu anderen Staaten beim kollektiven Rechtsschutz deutlich hinterher. Der Gesetzgeber würde mehr nach dem Bastelprinzip vorgehen, als eine mutige Neufassung aufzusetzen, so Prof. Dr. Axel Halfmeier von der Frankfurt School of Finance & Management, welcher bereits das KapMuG 1.0 evaluiert hatte