Mit Urteil vom 31.5.2012 hat das LG Hamburg der Kampf der Flaschen zugunsten der PepsiCo. entschieden. Dieser darf nach Entscheidung des Gerichts ihre 2010 in Deutschland eingeführte „Carolina-Flasche“ weiterverwenden.Den Klägerinnen in dem Verfahren, drei Unternehmen des Coca-Cola Konzerns, stehe kein Anspruch wegen Verletzung ihrer Marke zu, da es an einer hinreichenden Ähnlichkeit der betroffenen Flaschen fehle. Deshalb werde durch die Carolina-Flasche in den Augen der angesprochenen Verbraucher weder das „Image“ von Coca-Cola ausgenutzt, noch die Kennzeichnungskraft der Konturflasche als Marke beschädigt. Mangels hinreichender Ähnlichkeit werde auch nicht die Gefahr einer Verwechslung der Carolina-Flasche mit der geschützten Coca-Cola Konturflasche begründet. Die angesprochenen Verbraucher stellten aufgrund der deutlichen Abweichungen zwischen den Flaschen keine gedankliche Verbindung zwischen der Carolina-Flasche und der Coca-Cola Konturflasche her.
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