Die Manipulation von Benchmarks, einschließlich LIBOR und EURIBOR, wird durch die EU-Kommission offiziell verboten und zu einem Straftatbestand erklärt.

Markt(zins)manipulation wird zur Straftat

Die EU-Kommission zieht erste rechtliche Konsequenzen aus dem LIBOR-Skandal. Mit Pressemitteilung vom 25.07.2012 gab sie bekannt, dass entscheidende Maßnahmen zur Bekämpfung derartiger Marktmanipulationen eingeleitet werden. Erster Schritt sind dabei Änderungen an ihren ursprünglich am 20. Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen für eine Verordnung und eine Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (IP/11/1217 und IP/11/1218). Wodurch die Marktmanipulation nun offiziell verboten ist und zum Straftatbestand erklärt wird.

Die Kommission verzichtet zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf, Mindestvorgaben für Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktionen vorzuschlagen, fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, in ihren nationalen Rechtsordnungen entsprechende Sanktionen für die Manipulation von Benchmarks festzulegen. In ihrem ursprünglichen Richtlinienvorschlag hatte die Kommission bereits vorgeschlagen, die Richtlinie innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen und dabei insbesondere auch zu eruieren, ob gemeinsame Mindestvorschriften für Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktionen eingeführt werden sollten.