In einem Eilverfahren begehrte die Firma Oetker ein europaweites Verkaufsverbot des „Flecki“-Puddings von Aldi Süd. Und hat damit eine Philisophiestunde über Bewegungen und Ästhetik eines Puddings angestoßen.
Die aufsteigende Dynamik
Oetker hatte sich den gefleckten Schokopudding „Paula“ als europäisches Geschmacksmuster schützen lassen. In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf stellte das Gericht, jedoch fest, dass „die „Flecki“-Flecken seien im Gegensatz zu den „Paula“-Flecken“ ohne aufsteigende Bewegung und ohne Dynamik“ wären. Außerdem sei die obere Schicht des Aldi-Puddings einfarbig, die des Oetker-Produkts durch die spiralförmige Drehbewegung kunstvoll gezeichnet. Der Oetker-Pudding zeichne sich durch einen „ästhetischen Mehrwert“ aus, grenze sich dadurch aber auch von „Flecki“ ab. Die Richter wiesen daher den Eilantrag auf ein europaweites „Flecki“-Verkaufsverbot, wie schon die Vorinstanz, zurück.